Bundesregierung will Anti-Terrorgesetze vorerst nicht weiter evaluieren

Trotz entsprechender Forderungen aus der Opposition und von Bürgerrechtlern sieht die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf zu einer weiteren Begutachten der weitgehenden Befugnisse für die Terrorbekämpfer.

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Trotz entsprechender Forderungen aus der Opposition und von Bürgerrechtlern sieht die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf zu einer weiteren Begutachten der weitgehenden Überwachungsbefugnisse für Strafverfolger und Geheimdienste in den Anti-Terrorgesetzen. Dies geht aus einer Antwort aus den Reihen des Bundeskabinetts (Bundestagsdrucksache 16/2285) auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die Bundesregierung verweist auf ihren bereits erfolgten Evaluationsbericht vom vergangenen Jahr, auf dessen Basis sie eine weitgehende Ausweitung der Rechte insbesondere der Nachrichtendienste vorgeschlagen und intern bereits abgesegnet hat.

Die Linkspartei hatte es bei dem Bericht des Bundesinnenministeriums als "verstörend" empfunden, dass diesem "keinerlei empirisches Material zugrunde liegt, das einen Vergleich mit der Situation vor Geltung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes zuließe". An einzelnen Punkten sei das Festhalten an den neuen Befugnissen zudem "gleich in mehrfacher Hinsicht fragwürdig". Die Linken verweisen hier etwa auf den umstrittenen Einsatz des IMSI-Catcher, um die Mobilfunkdaten von Zielpersonen zu ermitteln. Der Einsatz dieser Geräte sei mit einem hohen technischen Aufwand verbunden und mache die massenhafte Erfassung von Mobilfunkdaten unbeteiligter Dritter notwendig. Im Ergebnisbericht sei in 16 von 19 Fällen beim Einsatzs eines IMSI-Catchers durch das Bundesamt für Verfassungsschutz festgestellt worden, dass die Zielperson kein Mobiltelefon besitzt, wundert sich die Linkspartei.

Die Bundesregierung versucht dagegen abzuwiegeln. Der Entwurf des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes (TBEG) sehe vor, die ausgeweiteten Regelungen für Nachrichtendienste wiederum auf fünf Jahr zu befristen. Vor Fristablauf solle dann unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der von der Regierung im Einvernehmen mit dem Bundestag bestellt werde, eine neuerliche Evaluierung erfolgen.

Sorgen der Linkspartei zur Speicherdauer persönlicher Daten, die im Rahmen der Anti-Terroraktionen erhoben werden, hält die Bundesregierung ebenfalls für überzogen. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz habe für die nachrichtendienstlichen Auskunftsbefugnisse einheitlich die Regelungen des Artikels 10 im Grundgesetz zur Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses übernommen. Danach sei in engmaschigen Prüfroutinen nach jeweils sechs Monaten zu prüfen, ob eine Speicherung erhobener Daten weiter erforderlich sei. Das Bundesverfassungsschutzgesetz schreibe ferner vor, dass eine Prüfung zur Datenlöschung allgemein bei jeder Einzelfallbearbeitung und nach dem festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren erfolge. Die Mitteilungspflicht an Betroffene werde aber unterschiedlich vorgenommen. So sei sie im Fall einer Bankenauskunft vorgesehen, bei Auskünften von Luftfahrtunternehmen aber entfallen.

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)