"Raubkopierer" muss Geldstrafe zahlen

Das Verfahren gegen einen Familienvater aus dem Sauerland wurde gegen eine Geldbuße von 2300 Euro eingestellt. Jetzt drohen dem Mann weitere Forderungen der Rechte-Inhaber.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 1022 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Aus dem Internet herunter geladene Filme, Musik und Spiele werden für einen 35-jährigen Familienvater aus dem Sauerland zu einem teuren Vergnügen. Das Amtsgericht in Meschede stellte am Dienstag ein Verfahren wegen "Verletzung des Urheberrechtes" gegen Zahlung von 2300 Euro Geldbuße ein. Außerdem müsse sich der Mann noch auf empfindliche Forderungen der Rechte-Inhaber einstellen, sagte der zuständige Amtsrichter. "Das werden bestimmt noch einmal ein paar Tausend Euro." Bei einer Durchsuchung der Wohnung waren bei dem Mann 86 illegal kopierte Spiele, Musik- und Film-Silberlinge gefunden worden.

Aufgefallen war der Familienvater, weil er auf seiner Internet-Homepage ein geschütztes Software-Programm angeboten hatte. Die von der Staatsanwaltschaft aufgelisteten 86 Raubkopien waren nach Auskunft des Richters "nur die Spitze des Eisberges". Die Ermittler hätten noch wesentlich mehr illegal kopierte Filme und Spiele gefunden. Neben aktuellen Filmen und Musiktiteln hatte der Mann auch eine Vielzahl Gewaltspiele kopiert. Vor dem Hintergrund der anstehenden Schadensersatzforderungen durch die Inhaber der Rechte sah der Richter die Einstellung des Verfahrens als gerechtfertigt an. Zudem gebe es beim Thema "Raubkopie" ein nicht besonders großes Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung. "Wenn man wahllos eine Durchsuchung machen würde, würde man vermutlich bei jedem Zweiten eine gebrannte CD finden", sagte der Richter. (dpa) / (vbr)