US-Musikindustrie wehrt sich in Verfahren um Musiktausch gegen Kartellvorwürfe

Im Verfahren gegen eine Frau, die gegen Copyrights verstoßen haben soll, wirft ihr Anwalt den Klägern vor, gegen Anti-Kartellgesetze verstoßen und selbst das Copyright missbraucht zu haben.

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Der Anwalt der von der US-Musikindustrie als "Musikpiratin" beschuldigten Marie Lindor, Ray Beckerman, versucht offenbar alle möglichen rechtlichen Wege auszuschöpfen, um seine Mandantin zu verteidigen und der Musikindustrie in ihrem Kampf gegen illegalen Musiktausch ein Bein zu stellen. In dem Weblog Recording Industry vs The People veröffentlicht er eine Antwort des gegen Lindor klagenden Unternehmens Universal Music Group (UMG) auf seine Eingabe bei Gericht, in der er die Offenlegung von Verabredungen der Musikfirmen fordert. Der zentrale Vorwurf dahinter lautet, die Plattenfirmen missbrauchten ihr Copyright und verstießen gegen Antikartell-Gesetze.

In ihrem Schreiben (PDF-Datei) bestreiten die UMG-Vertreter, durch aktuelle Rechtsprechung sei die Erneuerung der Eingabe der Lindor-Vertreter berechtigt. Diese hatten am 9. März 2006 bei Gericht beantragt, die Plattenfirmen müssten Informationen über ihre gemeinsamen Anstrengungen in dem Verfahren offenlegen. Der zuständige Richter Robert M. Levy hatte dies im Juli 2006 abgelehnt. In einem anderen Fall an einem anderen Gericht, nämlich den der gegen den mutmaßlichen "Musikpiraten" Rolando Amurao klagenden Plattenfirma Lava Records, hat der Richter inzwischen Gegenansprüche des Beklagten gelten lassen, nach denen die Plattenfirmen vermutlich in unrechtmäßiger Absprache gemeinschaftlich juristisch gegen Musiktauscher vorgehen.

Beckerman erläuterte Richter Levy im Mai dieses Jahres in einem Brief (PDF-Datei), dass zentrale, vom Richter akzeptierte Argumente der Verteidiger im Fall Lava vs. Amurao mit jenen seiner Mandantin Lindor übereinstimmten. Das sehen die UMG-Vertreter anders. Sie meinen, es seien keine neuen Fakten aufgetaucht. Lindor habe nach der Entscheidung vom Juli 2006 zehn Tage Zeit für einen Einspruch gehabt und diese seien längst verstrichen.

Lindors Anwalt Beckerman meint, die Plattenfirmen hätten sich verabredet, sich gegenseitig in Gerichtsverfahren gegen Musiktauscher zu unterstützen und würden dabei von gemeinsamen Anwälten vertreten. Bei diesem gegen das Kartellrecht verstoßenen Konstrukt spiele es keine Rolle, welche Copyrights welches Unternehmen innehabe, da sie miteinander verknüpft würden. Das komme einem Copyright-Missbrauch gleich. In dem Verfahren gegen Lindor versucht Beckerman bereits in anderer Sache Transparenz zu erreichen: Da er die Höhe der Schadensersatzforderung von 750 US-Dollar je zum Filesharing bereitgestellten Song bezweifelt, verlangt er die Offenlegung der bislang vertraulich gehaltenen Großhandelspreise für Musikstücke. (anw)