Googles Klickbetrug-Vergleich hat den Segen des Richters

Der Vergleich sieht Entschädigungszahlungen in zweistelliger Millionenhöhe vor.

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Joe Griffin, Richter am Bezirksgericht des Miller County, hat entschieden: Der Vergleich, den Google mit den Klägeranwälten in einem Verfahren um Klickbetrug auf Googles Werbeplattform AdWords ausgehandelt hat, ist fair und entspricht den Gesetzen des Staates Arkansas (Entscheidung als PDF-Datei). Die Kläger, der Online-Shop Lane's Gifts and Collectibles und andere, hatten behauptet, dass Google keine angemessenen Maßnahmen ergriffen habe, um Klickbetrug zu verhindern. Deshalb habe Google die Verträge mit den Anzeigekunden verletzt, sich ungerechtfertigt bereichert und verbotene Absprache betrieben.

Die Abrechnungskonditionen für Online-Werbung bei Google sehen vor, dass ein Anzeigenkunde umso mehr bezahlt, je häufiger seine verlinkte Werbung angeklickt wird. Mit Hilfe so genannter Klickrobots können Betrüger nun die Klickraten gezielt erhöhen. Diese zweifelhafte Dienstleistung wird in den USA gelegentlich von Unternehmen in Anspruch genommen, um beispielsweise die Werbekosten eines Konkurrenten vorsätzlich in die Höhe zu treiben. Webseitenbetreiber wiederum können durch Klickbetrug bei der Werbung, die sie auf ihrer Seite eingebunden hatten, die von Google kassierte Werbeprovision nach oben treiben.

Unter den Klägern dürften auch etliche deutsche Unternehmen sein. Anfang Juni hatte Google alle infrage kommenden AdWords-Kunden mit einer Rund-E-Mail auf die Klage aufmerksam gemacht. Jeder Adressat des Rundschreibens war automatisch Teil der Klägergruppe. Um Ansprüche anzumelden, musste man im Zeitraum vom 19. Juni bis zum 4. August 2006 unter www.clicksettlement.com ein Anspruchsformular ausfüllen und angeben, welcher Anteil der Werbung von Klickbetrug betroffen war.

Mit dem Richterspruch kann es jetzt an die Ausschüttung der Entschädigungen gehen, die an alle Beteiligte in Form von Werbegutschriften verteilt werden sollen. Der Vergleich sieht die Zahlung von insgesamt 90 Millionen US-Dollar vor – abzüglich der Anwaltskosten von maximal 30 Millionen US-Dollar. Jede Partei der Sammelklage soll einen Anteil des Topfes erhalten, der dem Anteil ihres Schadens am Gesamt-Klickbetrug entspricht.

Vor zwei Tagen hat Google eine neue Funktion seiner Werbeplattform präsentiert, die Werbekunden über Klickbetrug bei ihren Anzeigen informieren soll. (jo)