EU-Datenschützer gehen gemeinsam gegen SWIFT-Affäre vor

Die obersten Hüter der Privatsphäre in EU-Mitgliedsstaaten haben Kontakt zu ihren jeweiligen Bankenorganisationen aufgenommen, um das Ausmaß der mutmaßlichen Finanzdatenübermittlungen an die USA festzustellen.

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Die europäischen Datenschutzbehörden wollen gemeinsam herausfinden, ob geltende Datenschutzbestimmungen durch das internationale Finanzdatennetz SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) verletzt worden sind. Dies teilte Peter Schaar mit, Bundesdatenschutzbeauftragter und Vorsitzender der so genannten "Artikel 29"-Gruppe der obersten Hüter der Privatsphäre in der EU. Aufgrund von Berichten über die Existenz eines geheimen internationalen Programms zur Überwachung von Finanzgeschäften, das von US-Strafverfolgungsbehörden unmittelbar nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 ins Leben gerufen worden sein soll, haben demnach alle betroffenen europäischen Datenschutzbehörden Kontakt zu ihren jeweiligen Bankenorganisationen aufgenommen. Sie wollen damit Ausmaß und Tragweite der Bespitzelungsmaßnahme und der mutmaßlichen Datenübermittlungen an die USA feststellen.

US-Medien hatten Ende Juni berichtet, dass das US-Finanzministerium und der Auslandsgeheimdienst CIA 2001 Zugriffsmöglichkeiten auf SWIFT-Daten erhalten haben. Über das Netz tauschen rund 8000 Banken, Brokerhäuser, Börsen und andere Finanzinstitute weltweit Nachrichten zu Finanztransaktionen aus. Pro Tag werden über SWIFT verschlüsselt mehrere Millionen Informationen über Kundenüberweisungen, Bank-zu-Bank-Zahlungen, Wertpapier- und Devisenhandelsgeschäfte oder Reisescheck-Einlösungen mit einem Gesamtvolumen von rund fünf Billionen Euro versandt. Der Hauptsitz der Industriekooperative liegt in Brüssel und untersteht damit belgischem Recht.

Schaar begrüßt es nachdrücklich, dass das EU-Parlament am Anfang Juli eine Entschließung verabschiedet hat, in der es seine "tiefe Besorgnis" über ein nach dem 11. September insbesondere von den USA verbreitetem "Klima des abnehmenden Respekts vor der Privatsphäre und vor dem Datenschutz" äußert. Die Abgeordneten fordern deshalb, "dass die Europäische Kommission, der Rat und die Europäische Zentralbank umfassend erläutern, inwieweit sie von der geheimen Vereinbarung zwischen SWIFT und den US-Behörden Kenntnis hatten". Erfreut zeigt sich der Bundesdatenschutzbeauftragte zudem, dass auch die EU-Kommission die Angelegenheit in enger Kooperation mit den EU-Datenschützern untersuchen will. Auf nationaler Ebene hat sich auch bereits das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein (ULD) auf die Spuren der Datenspionage-Affäre gemacht.

Schaar betonte zugleich, dass alle Kunden von Kreditinstituten auch unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Aufenthaltsland ein Recht haben zu erfahren, wie mit ihren vertraulichen Daten umgegangen wurde. Sie haben einen grundrechtlich geschützten Anspruch darauf, dass ihre Informationen gemäß den Datenschutzvorschriften und unter vollständiger Einhaltung des Bankgeheimnisses verarbeitet werden.

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(Stefan Krempl) / (jk)