Warner und EMI sagen Elefantenhochzeit ab

Die beiden Majors ziehen vorläufige Konsequenzen aus einem EU-Urteil, das die Genehmigung der Fusion von Sony und BMG für nichtig erklärt hatte.

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Nachdem ein EU-Gericht die von der EU-Kommission erteilte Genehmigung der Fusion der Musik-Majors Sony Music und Bertelsmann Music Group (BMG) zu SonyBMG jüngst für nichtig erklärt hatte, haben jetzt auch EMI und Warner Music ihre Hochzeitspläne auf Eis gelegt. Die beiden dritt- und viertgrößten Musikunternehmen der Welt hatten in der Vergangenheit heftig miteinander gebalzt – und schon vor der Ehe auch heftig gestritten, wer denn nun die Hosen anhaben soll.

EMI und Warner hatten mehrfach gegenseitige Übernahmeangebote abgegeben, zu einem Vollzug der Ehe ist es aber bisher nicht gekommen. Der Zug ist nun auch erst einmal abgefahren. Obwohl EMI weiter glaubt, dass eine Fusion mit Warner Sinn macht und auch regulatorisch unbedenklich sei, hat sich die Unternehmensführung entschlossen, die Fusionspläne bis auf weiteres auszusetzen. Auch Warner teilte mit, dass ein Festhalten an den Fusionsplänen unter den gegebenen Umständen nicht klug sei. Ganz wollen sich die beiden Majors die Kirchentür aber nicht vor der Nase zuschlagen, sondern die weitere Entwicklung in Brüssel genau beobachten.

Beide Unternehmen weisen ausdrücklich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtes Erster Instanz vom 13. Juli 2006 hin. Die Kammer hatte die von der EU-Kommission erteilte Genehmigung für die Sony-BMG-Fusion kassiert und das Joint Venture damit infrage gestellt. Schon bei Verkündung des Urteils hatten Branchenkenner erwartet, der Spruch werde Auswirkungen auf die Pläne von Warner und EMI haben. Die Internationale Vereinigung unabhängiger Musikproduzenten und Labels (Impala), die das Urteil gegen Sony und BMG erstritten hatte, zollt der Hochzeitsabsage Respekt und weist auf die Signalwirkung des SonyBMG-Urteils hin. "Die Ankündigung bestätigt unsere Einschätzung der Tragweite des Urteils", sagte Impala-Präsident Patrick Zelnik.

Nach der Schlappe vor Gericht hatten sowohl SonyBMG als auch die EU-Kommission angekündigt, das Urteil eingehend prüfen zu wollen. Der EU-Kommission bleiben nach der Verkündung zwei Monate Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Aus Brüssel ist zu möglichen Berufungsplänen bisher nichts verlautet. Unterdessen hat die Kommission SonyBMG aufgefordert, noch über den ursprünglichen Antrag hinausgehende Informationen zu der Fusion vorzulegen. (vbr)