Rückschritte beim Brandenburgischen Datenschutzgesetz befürchtet

Die brandenburgische Datenschutzbeauftragte beklagt beim Regierungsentwurf für die Novelle des Datenschutzgesetzes den geplanten Wegfall des Datenschutzaudits und reduzierte Anforderungen an IT-Sicherheit.

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Die brandenburgische Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat den Entwurf der Landesregierung für die Novelle des brandenburgischen Datenschutzgesetzes kritisiert. Mit dem Vorhaben würden die Bestimmungen insgesamt zwar durch klarere Regelungen und die Streichung überflüssiger Verfahrensschritte leichter anwendbar sein, lobt die Datenschützerin. "Auf der anderen Seite wird jedoch der Bereich der immer wichtiger werdenden Datensicherheit durch eine Reduzierung der gesetzlichen Anforderungen geschwächt", moniert sie zugleich. Grund der Besorgnis: Gemäß dem Vorhaben soll die Datenschutzbehörde zwar weiterhin Risikoanalysen über die Gefahren für die Grundrechte der Bürger erstellen, die von Datenverarbeitungsanwendungen ausgehen. Der im bisherigen Gesetz noch vorgesehene und laut Hartge zwingend notwendige zweite Schritt zur Festlegung von Maßnahmen zur Beherrschung der festgestellten Bedrohungen in einem schriftlich fixierten Sicherheitskonzept soll dagegen wegen des damit verbundenen bürokratischen Aufwands gestrichen werden.

Mit dem Entwurf für ein drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (PDF-Datei), der am morgigen Mittwoch im brandenburgischen Landtag in erster Lesung beraten werden soll, will die Landesregierung in erster Linie einen Bürokratieabbau erreichen und die Bestimmungen an die Mindestvorgaben der allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie anpassen. So sollen die Verwaltungen etwa von überflüssigen Mitteilungspflichten oder der Einholung von Zustimmungen bei Regelungen zur Datenverarbeitung im Auftrag entlastet werden. Laut Hartge ist das federführende brandenburgische Innenministerium bei den Reformplänen aber übers Ziel hinausgeschossen. So werde angesichts des ausgemachten Rückschritts bei den Sicherheitsvorschriften leichtfertig mit personenbezogenen Daten der Bürger umgegangen.

Als "sehr bedauerlich" bezeichnet Hartge auch die vorgesehene Abschaffung des erst 1998 wegen der rasanten Entwicklung der Informationstechnik eingeführten Datenschutzaudits. Dieser Schritt werde damit begründet, dass die betreffenden Vorschriften in der Vergangenheit nie in Anspruch genommen worden seien. Dabei verschweige die Landesregierung aber, dass sie die erforderlichen Verwaltungsvorschriften für die Durchführung einer entsprechenden Begutachtung gar nicht erlassen habe. Mit der Streichung der gesetzlichen Regelung würde das Land laut der Datenschutzbeauftragten nun endgültig auf die in anderen Bundesländern bereits bewährte Möglichkeit verzichten, "dass öffentliche Stellen ihre Datenverarbeitung in punkto Datensicherheit und Datensparsamkeit durch unabhängige Gutachter zertifizieren lassen können". Zugleich drohe Brandenburg den Anschluss an ein sich abzeichnendes Europäisches Gütesiegel zu verpassen und diesen Bereich anderen Bundesländern zu überlassen.

Weiter vermisst Hartge die "bereits lange überfällige Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht für den öffentlichen und den privaten Bereich". Wenn die datenschutzrechtlichen Anliegen der Bürger für beide Sektoren künftig in einer Behörde bearbeitet würden, wäre dies wesentlich bürgerfreundlicher und würde den Verwaltungsaufwand weiter reduzieren. Hier appelliert Hartge an die Abgeordneten, die entsprechende Empfehlung des Sonderausschusses "Normen und Standards" des Parlaments aufzugreifen.

Der Gesetzesentwurf sieht auch die Einrichtung einer landeseigenen und -einheitlichen Schülernummer vor, "um individuelle schulische Bildungsverläufe von Schülern ohne namentlichen Bezug nachzuvollziehen und auszuwerten". Ziel sei es, "im Rahmen der Aufgaben der Schulaufsicht und Schulverwaltung sichere Aussagen zur Wirksamkeit bildungspolitischer, bildungsrechtlicher und administrativer Maßnahmen für Zwecke der Planung und Steuerung sowie des optimierten Ressourceneinsatzes für das Schulsystem zu erhalten". Die Einrichtung der automatisierten zentralen Schülerdatei soll auch "der Kontrolle und damit der Sicherung der Schulpflicht" dienen. (Stefan Krempl) / (jk)