Bürgerrechtler wollen Vorratsspeicherung von Telefondaten in Irland stoppen

Die Organisation Digital Rights Ireland verlangt von der Regierung in Dublin und der Polizeiführung, die verdachtsunabhängige Überwachung von Telefondaten zu beenden; andernfalls will sie vor Gericht ziehen.

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Die irische Organisation Digital Rights Ireland (DRI) verlangt von der Regierung in Dublin und der Polizeiführung, die verdachtsunabhängige Überwachung von Telefondaten unverzüglich zu beenden. Andernfalls wollen die Bürgerrechtler vor Gericht ziehen und die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Irland mit Hilfe einstweiliger Verfügungen stoppen. Nach eigenem Bekunden hat DRI bereits eine Anwaltskanzlei beauftragt, die nötigen Schritte einzuleiten, sollte sie im Lauf der Woche keine positive Rückmeldung von Staatsseite erhalten.

In Irland müssen Telekommunikationsunternehmen auf Basis einer umstrittenen Rechtsgrundlage bereits seit 2002 für drei Jahre lang protokollieren, wer wann mit wem telefoniert, Faxe verschickt oder per SMS kommuniziert hat. Auch die jeweilige Position eingeschalteter Mobiltelefone wird festgehalten. Die Polizei kann bei all ihren Untersuchungen auf die aufgezeichneten Verbindungs- und Standortdaten zugreifen. Der irische Justizminister Michael McDowell hatte zwar angekündigt, den Zugriff auf die Informationsberge strengen Bedingungen unterwerfen zu wollen. Trotz scharfer Proteste des irischen Datenschutzbeauftragten blieb es aber bei reinen Ankündigungen.

Eine solche Vorratsdatenspeicherung sowie eine ähnliche EU-Richtlinie zur Speicherung auch von Internetdaten bei E-Mail und VoIP hält DRI für verfassungswidrig. Die Bestimmungen würden zudem klar gegen europäisches Datenschutzrecht und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. "Bei dieser Gesetzgebung handelt es sich um eine Premiere, da erstmals ein Staat seine Bevölkerung einer Massenüberwachung unterzieht auf Grund der Annahme, dass jemand irgendwann in der Zukunft ein Verbrechen begehen könnte", moniert der DRI-Vorsitzende T.J. McIntyre. Die rechtliche Unschuldsvermutung werde dabei völlig umgekehrt.

Pikanterweise hat die irische Regierung ihrerseits bereits Klage gegen die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll die Richtlinie vom März demnach wegen fehlender Rechtsgrundlage für nichtig erklären. Dublin hat dabei allerdings keine Datenschutzbedenken. Vielmehr soll vor allem sichergestellt werden, dass die irischen Telekommunikationsanbieter weiterhin zur dreijährigen Datenspeicherung verpflichtet werden können. Die EU-Richtlinie setzt die Fristen zur Datenvorhaltung zwischen sechs und 24 Monaten an. Zudem sieht sie offiziell eine Beschränkung des Zugriffs der Sicherheitsbehörden auf die Datenhalden zur Verfolgung "schwerer Straftaten" vor. Brüssel lässt den Mitgliedsstaaten aber prinzipiell darüber hinausgehende Spielräume. Die nationalen Regelungen müssen laut dem EU-Justizkommissar Franco Frattini allein "die Prinzipien der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit" einhalten.

Digital Rights Ireland warnt nun, die irische Regierung könne ihre Klage auch jederzeit zurückziehen und dadurch eine Überprüfung der Richtlinie verhindern. Hierzulande hielt es der Bundestag nicht für erforderlich, die Bundesregierung zur Beteiligung an der Klage vor dem EuGH aufzufordern. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert gemeinsam mit Datenschutzbeauftragten von der deutschen Regierungskoalition nun erneut, von einer "Totalprotokollierung der Telekommunikation" zumindest solange abzusehen, bis eine Entscheidung aus Luxemburg über ihre Rechtmäßigkeit vorliegt. Die vorgesehen Regelungen verstoßen laut Patrick Breyer von dem Arbeitskreis gegen das Grundgesetz. Der Jurist verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung, in dem "das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat" betont wird.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die etwa beim Telefonieren im Fest- oder Mobilfunknetz und der Internet-Nutzung anfallen, siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(Stefan Krempl) / (jk)