Gesetzentwurf zu Wahlmaschinen in den USA umstritten

Eigentlich soll ein US-Gesetzentwurf Kritikern geben, was sie schon lange fordern: die Verifizierbarkeit elektronischer Wahlen durch den Verzicht auf Wahlmaschinen, die die Stimmen beleglos abspeichern und keine unabhängige Überprüfung mehr ermöglichen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 18 Kommentare lesen
Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Richard Sietmann
Eigentlich will er den Kritikern geben, was sie schon lange fordern: die Verifizierbarkeit elektronischer Wahlen durch den Verzicht auf solche Wahlmaschinen, die die Stimmen unmittelbar beleglos abspeichern und keine unabhängige Überprüfung mehr ermöglichen. Gleichwohl ist der Gesetzentwurf, den der Demokrat Rush Holt und knapp 200 Kollegen aus dem US-Repräsentantenhaus in der vergangenen Woche vorlegten, ins Kreuzfeuer der Kritik geraten.
Eine Reihe von E-Voting-kritischen Initiativen und politischen Bürgerorganisationen wie VerifiedVoting, die Electronic Frontier Foundation, MoveOn, Common Cause oder People for the American Way (PFAW) rufen zur Unterstützung des Entwurfs auf, weil er ihrer Ansicht nach den bisher stärksten Vorstoß gegen die papierlose elektronische Stimmerfassung darstellt. Andere werfen dem Abgeordneten dagegen Augenwischerei vor. Zu den Gegnern, die sich offen gegen den Entwurf ausgesprochen haben, weil er ihnen nicht weit genug geht, gehören unter anderem Black Box Voting, Election Fraud News und Voter Action, Voters Unite, VoteTrust USA und das Open Voting Consortium.
In der Tat strebt die Holt-Bill eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit vor Manipulationen an. So will sie die Funk- oder Internetanbindung der Wahlmaschinen verbieten und eine lückenlos nachvollziehbare Kontrolle aller Prozesse in der Handhabung von Software, Hardware und Stimmspeichermedien vorschreiben. Insbesondere aber verlangt sie, dass jede Wahlmaschine einen individuellen, vom Wähler bestätigten Papierstimmzettel "verwendet oder hervorbringt, der zum Zwecke der Inspektion und Verifikation durch den Wähler erzeugt oder zur Verfügung gestellt wird, bevor die Stimme abgegeben und gezählt wird". In den Wahlkabinen soll dazu ein deutlich sichtbarer Hinweis angebracht werden: "Der Wahlzettel mit Ihrer Stimme wird als Dokument in allen Nachzählungen und Audits dienen. Verlassen Sie die Wahlkabine nicht, bevor Sie bestätigt haben, dass er Ihre Stimme exakt wiedergibt."
Die Gegner stören sich indes vor allem daran, dass der Entwurfstext zwar von einem "Voter-Verified Paper Ballot" (VVPB) redet, in Wirklichkeit aber einen "Voter-Verified Paper Audit Trail" (VVPAT) meint – ein kleiner, aber feiner Unterschied: Beim VVPB würde die vollständige manuelle Auszählung der Papierstimmen die Grundlage des amtlichen Endergebnisses bilden, und die Elektronik diente lediglich als Zählhilfe, um schnell ein vorläufiges Ergebnis zu bekommen. Beim VVPAT hingegen dienen die zusätzlich erzeugten Papierstimmzettel lediglich statistischen Audits der Wahlmaschinen sowie gegebenenfalls für Wahlanfechtungen; das amtliche Ergebnis beruht beim VVPAT aber auf der elektronischen Stimmerfassung.
Diese zweite Variante aber strebt der Holt-Entwurf an; ihm zufolge soll die Korrektheit der elektronischen Stimmerfassung lediglich in einer ausgewählten Stichprobe von Wahllokalen durch manuelle Zählung überprüft werden. Die Größe der Stichprobe ist gestaffelt angelegt: Bei einem Kopf-an-Kopf-Rennen mit weniger als einem Prozent Abstand zwischen den Spitzenkandidaten soll sie 10 Prozent aller Stimmbezirke umfassen; liegt der Unterschied zwischen einem und zwei Prozent, würden fünf Prozent der Stimmbezirke ausreichen, ansonsten drei Prozent. Den Bundesstaaten soll es jedoch freigestellt sein, mit einer "gleichwertigen" Alternative von diesen Vorgaben abzuweichen. Dass überdies den Bundesstaaten, die in ihren Wahlgesetzen lediglich einen "computer recount" – die Nachzählung per Computer – vorgesehen haben, das manuelle Audit gänzlich erlassen werden soll, betrachten die Gegner nicht nur als Schlupfloch, sondern als Geburtsfehler der Gesetzesinitiative.
Sie vermissen auch Regelungen, die den Bürgern oder zumindest den Kandidaten explizit das Recht geben, den Audits beizuwohnen und bemängeln stümperhafte Formulierungen, wenn beispielsweise von den Herstellern einerseits die Offenlegung der Quellcodes verlangt wird, andererseits aber eine Festlegung fehlt, um welchen Code es sich dabei handelt. Dem Entwurfstext zufolge würden darunter auch sämtliche kommerziellen Softwarekomponenten ("Commercial Off The Shelf", COTS) einschließlich der Firmware etwa in Gestalt von Drucker- oder Grafiktreibern fallen, sodass auch Zulieferfirmen ihre Software offenlegen müssten. Da eine solche Forderung kaum durchzusetzen ist, würde dies im Grunde das Ende der elektronischen Stimmerfassung bedeuten, obwohl der Entwurf gerade den Einsatz von Wahlcomputern verbindlich regeln will.
"Das ist ein sehr schlechter Entwurf", hatte die renommierte e-Voting-Expertin Rebecca Mercuri erst kürzlich auf einem Workshop in London erklärt. Sie war einst selbst eine engagierte Verfechterin des Voter-Verified Paper Audit Trail, inzwischen ist sie aber überzeugt, "dass manuelle Auszählungen absolut notwendig sind, und ich meine, sie müssen zu hundert Prozent erfolgen, noch am Wahlabend im Wahllokal".
Die Auseinandersetzung um die subtilen Unterschiede zwischen VVPAT und VVPB haben andere Aktivisten unterdessen um eine weitere Variante bereichert: den Hand-Counted Paper Ballot (HCPB). Dahinter verbirgt sich nichts anderes als ein Regelwerk für das klassische Papierwahlsystem, dessen erste Regel lautet: "Electronic voting machines are not involved in this process in any way whatsoever." Wenn die Aktivisten von HCPBNow diese Innovation für Wahlen auf Bundesebene allerdings noch in das Gesetzgebungsverfahren einbringen wollen, müssen sie sich langsam beeilen – der Holt-Entwurf soll nach dem Willen seiner Unterstützer zu den Präsidentschaftswahlen im November 2008 bereits in Kraft sein.
  • "Eine neue Situation", E-Voting in Deutschland nach dem Wahlmaschinen-Hack , Interview mit Professor Dieter Richter von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, c't 24/06, S. 72
  • Obskure Demokratie-Maschine, Sind Wahlcomputer manipulationssicher?, c't 20/06, S. 86
  • E-Voting: Ja, aber ..., Bedenken gegen die Wahlcomputer von Nedap, c't 16/06, Seite 54
  • Naive E-Wähler, Rechtliche und technische Probleme bei Wahlcomputern in Deutschland, c't 15/06, Seite 104
  • Der Stift-Kompromiss, Das Hamburger Landeswahlamt propagiert fürs Voting den digitalen Wahlstift, c't 6/06, S. 90
  • "Der schleichende Verfall der öffentlichen Kontrolle", Der 22C3 diskutiert über Wahlen per Internet und E-Voting, c't 2/06, S. 20
  • E -Voting vs. Verfassung, Rechtliche Bedenken bei elektronischen Wahlmaschinen in Deutschland, c't 1/06, S. 80
  • Elektronische Wahlen?, Einige verfassungsrechtliche Fragen, c't 23/05, S. 228
  • Dreimal drücken – fertig?, E-Voting-Großeinsatz bei der Bundestagswahl, c't 19/05, S. 54
  • Trial and Error, Streit um technische Richtlinien für US-Wahlcomputer, c't 17/05, S. 54
  • E-Voting – ein Spiel mit dem Feuer, Elektronische Wahlsysteme bei den US-Präsidentschaftswahlen 2004, c't 23/04, S. 100
  • Verführerischer Charme ..., ... aber die Einführung allgemeiner Online-Wahlen bleibt umstritten, c't 11/01, S. 22
  • Der virtuelle Wähler, Zweifel am Urnengang mittels Internet, c't 8/01, S. 70
  • (Richard Sietmann) /