EFF will Preisgabe von Info-Quellen an Apple verhindern

Die Electronic Frontier Foundation befürchtet durch die Gerichtsentscheidung, nach der ein Provider den E-Mail-Verkehr einer Apple-Gerüchtesite herausrücken soll, schwerwiegende Folgen für die Pressefreiheit.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) haben in dem Verfahren Berufung eingelegt, in dem Apple die Quellen von Gerüchte- und Infosites herausfinden will. AppleInsider und PowerPage hatten vorab Informationen über geplante neue Apple-Produkte veröffentlicht.

Ein US-Gericht hatte vor einigen Tagen entschieden, dass Apple Verfügungen unter anderem gegen den E-Mail-Provider der Gerüchteseite O'Grady's PowerPage durchsetzen darf, um über den E-Mail-Verkehr Aufschluss über eine undichte Stelle im eigenen Unternehmen zu erhalten. Das Interesse Apples an der Geheimhaltung seiner Firmengeheimnisse sei höher zu bewerten als das öffentliche Interesse an deren Veröffentlichung, meinte das Gericht. Ob solche Blogger-Seiten als journalistische Veröffentlichungen zu betrachten seien, hielt das Gericht dagegen für nebensächlich.

Die EFF sieht in der Entscheidung eine schwerwiegende Gefährdung der Pressefreiheit; sie werde Auswirkungen auf die Rechte von Journalisten haben, die Vertraulichkeit ihrer Quellen zu bewahren. Der Informantenschutz ist aber nach Ansicht der EFF ein Bestandteil des Schutzes, der der Presse nach der kalifornischen Verfassung und nach dem ersten Zusatz zur US-Verfassung zustehe. Das Gericht habe zudem nicht nur für die Online-Berichterstattung, sondern für alle Journalisten entschieden, dass sie zur Preisgabe vertraulicher Quellen gezwungen werden könnten, wenn Behauptungen über Verletzung von Firmengeheimnissen aufgestellt würden.

So gehe das alles nicht, meint die EFF in ihrer Berufung gegen die Entscheidung: Der erste Verfassungszusatz über die Meinungs- und Redefreiheit könne nicht so einfach ausgehebelt werden. Schließlich hätten viele frühere Enthüllungen -- etwa die Tatsache, dass den Zigarettenherstellern die Gefahren des Rauchens lange bekannt waren -- durch die Behauptung der Verletzung eines Firmengeheimnisses gestoppt werden können. (jk)