Google News: Wie weit reicht Meinungsfreiheit? [Update]

Der Nachrichten-Robot Google News ist in Deutschland und in den USA in die Kritik geraten, weil er rechtsextreme Publikationen ausgewertet und den Lesern zugänglich gemacht hat.

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Von
  • Herbert Braun

Der Nachrichten-Robot Google News ist in Deutschland und in den USA in die Kritik geraten, weil er rechtsextreme Publikationen ausgewertet und den Lesern zugänglich gemacht hat. So hatten sich deutsche Web-Surfer darüber erschrocken gezeigt, dass Recherchen auch Treffer auf den Seiten der Deutschen National-Zeitung ergaben. Die Münchner Wochenzeitung, die der Vorsitzende der rechtsradikalen Partei DVU Gerhard Frey herausgibt, ging in den sechziger Jahren aus der Deutschen Soldaten-Zeitung hervor und gilt als eines der führenden Nachrichtenorgan der rechtsextremen und neofaschistischen Szene.

Test-Recherchen ermittelten keine Treffer auf den Seiten der Zeitschrift unter dem Namen "National-Zeitung". Das Blatt hat sich jedoch 1999 mit der im gleichen Verlag veröffentlichten "Deutschen Wochen-Zeitung" zusammengeschlossen, unter deren Namen nach wie vor zahlreiche Artikel rubriziert sind.

In den USA findet Google News Artikel des rassistischen und antisemitischen National Vanguard. Der an die Zeitschrift angeschlossene Buchverlag verbreitet hierzulande verbotene nationalsozialistische Propaganda; das Unternehmen wurde von William Pierce ins Leben gerufen, der in seinen Romanen kaum verhüllt zu rechtsradikalen Terroraktionen aufrief.

Update:
Stefan Keuchel, Sprecher von Google Deutschland, sagte gegenüber de.internet.com, dass es gegenwärtig eine "intensive interne Diskussion" über das Thema gebe. In einem Gespräch mit heise online bekräftigte er jedoch noch einmal die weltanschauliche Neutralität von Google. Der Dienst fühle sich der Meinungsfreiheit verpflichtet und versuche, das gesamte politische Spektrum wiedergeben. Dazu werte Google News mehr als 700 deutschsprachige Nachrichtenquellen aus -- darunter auch welche, die Keuchel persönlich "zum Kotzen" finde. Für die Grenzen des Grundrechts auf Meinungsfreiheit sei der Gesetzgeber verantwortlich; die erwähnten Publikationen sind in ihren Herkunftsländern nicht verboten. (heb)