Verbraucherschützer warnen vor "Schuldnerverzeichnis"

Mit einem an die Schufa erinnernden Internet-Verzeichnis solle lediglich zusätzlicher Druck auf den Verbraucher ausgeübt werden, die ausstehende Rechnung zu begleichen, meint die Verbraucherzentrale Sachsen.

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Von
  • dpa

Verbraucherschützer warnen vor einer Masche, bei der mit einem "Schuldnerverzeichnis" offensichtlich Druck ausgeübt werden soll. Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet von einem Fall, in dem ein Inkasso-Unternehmen einem Mann mitgeteilt hatte, er sei im Internet in einem solchen Verzeichnis eingetragen worden. Zuvor hatte der Mann von einem dubiosen Internetanbieter eine Rechnung bekommen, die er auf Anraten der Verbraucherschützer nicht beglichen hatte.

Der Eintrag im Verzeichnis, so habe die Firma weiter mitgeteilt, sei Anbietern aus dem "Internet- und Teledienstbereich" einsehbar. Nach Recherchen der Verbraucherschützer ist dies aber eine inhaltslose Drohung: Vielmehr sehe es danach aus, als solle mit dem an die Schufa erinnernden Verzeichnis lediglich zusätzlicher Druck auf den Verbraucher ausgeübt werden, die ausstehende Rechnung zu begleichen.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb allen Verbrauchern, die ein vergleichbares Schreiben erhalten, dem Listeneintrag "unter Hinweis auf die rechtlich unbegründete Forderung" zu widersprechen. Damit verbundenen Aufforderungen zur Zahlung sollte nicht Folge geleistet werden. (dpa) / (jk)