Karlsruhe: Abgeordnete müssen erstmals Nebeneinkünfte offenlegen

"Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem - und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen", entschied das Bundesverfassungsgericht.

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  • dpa

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik müssen Bundestagsabgeordnete künftig ihre Nebeneinkünfte offenlegen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Mittwoch die Klagen von neun Parlamentariern gegen die 2005 geschaffenen Transparenzregeln ab (Az: 2 BvE 1/06 - 4/06 vom 4. Juli 2007). Das freie Mandat der Abgeordneten sei nicht verletzt, entschieden die Karlsruher Richter in einem äußerst knappen Urteil. "Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung – seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen."

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) kündigte an, die wegen der Klage von ihm vorerst ausgesetzten Vorschriften nun umzusetzen und entsprechende Angaben "unverzüglich" zu veröffentlichen. Damit werden nach Angaben eines Bundestagssprechers voraussichtlich noch diese Woche alle nennenswerten Nebeneinkünfte der Abgeordneten –sowohl monatliche Bezüge als auch einzelne Geldzuflüsse – auf den Internetseiten des Bundestags veröffentlicht, und zwar in drei Stufen: 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro sowie mehr als 7000 Euro.

Das Urteil fiel denkbar eng aus: Vier der acht Richter des Zweiten Senats wollten die bis zu der Karlsruher Entscheidung vorerst ausgesetzten Vorschriften kippen. Bei Stimmengleichheit gelten Klagen laut Gesetz als abgewiesen. Nach den Worten der vier Richter, die sich im Senat durchsetzten, sollen die Wähler über mögliche Interessen-Verflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten ihrer Volksvertreter informiert werden. Dies sichere die Fähigkeit des Bundestags, "unabhängig von verdeckter Beeinflussung durch zahlende Interessenten das Volk als Ganzes zu vertreten", befanden die Richter, zu denen der in diesem Verfahren federführende Siegfried Broß zählt.

Die unterlegene Hälfte des Senats, darunter Vizepräsident Winfried Hassemer, sieht in der Offenlegungspflicht einen Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte freie Mandat des Abgeordneten. Der Umstand, dass allein Bruttoeinnahmen veröffentlicht würden, könne zu Fehlschlüssen in der Öffentlichkeit führen und dadurch eine "publizistische Prangerwirkung" entfalten.

Nach dem Urteil wurden Stimmen für kleinere Korrekturen der Transparenzregeln laut. Das Minderheitsvotum der vier unterlegenen Richter werde die Debatte um eine Nachbesserung einzelner Vorschriften aus dem 2005 geschaffenen Regelwerk beflügeln, prognostizierte Lammert. Sein Stellvertreter Wolfgang Thierse (SPD) signalisierte in der Frankfurter Rundschau Gesprächsbereitschaft für ein "eventuelles Nachjustieren", falls bestimmte Berufsgruppen einseitig benachteiligt seien. Grüne und Linke begrüßten das Urteil.

Die Reaktionen der Kläger fielen unterschiedlich aus. Der CSU-Abgeordnete Wolfgang Götzer sagte: "Das Urteil gibt für den Gesetzgeber Anlass, einige Änderungen zu beraten." Nach Einschätzung von Sibylle Laurischk (FDP) zeigt das Urteil die Schwächen der Regelung auf. Der CDU-Politiker Friedrich Merz reagierte enttäuscht auf das Urteil, will aber zunächst die Begründung studieren.

Im Ergebnis billigte der gesamte Senat die so genannte Mittelpunktregelung, wonach die Ausübung des Mandats "im Mittelpunkt" der Tätigkeit eines Bundestagsabgeordneten stehen muss. Allerdings gab der gespaltene Senat auch hier deutlich unterschiedliche Lesarten zu Protokoll. Nach den Worten der "Broß-Fraktion" verlangt die Demokratie in einer komplizierten Wirtschafts- und Industriegesellschaft "den ganzen Menschen, der allenfalls unter günstigen Umständen neben seiner Abgeordnetentätigkeit noch versuchen kann, seinem Beruf nachzugehen". Dagegen setzt die unterlegene "Hassemer-Fraktion" auf den in der Gesellschaft verwurzelten Abgeordneten, der dank seiner Berufstätigkeit unabhängig von Zwängen seiner Partei oder auch der Medien entscheiden kann. (dpa) / (jk)