Auch Generalbundesanwältin für Regelung zu Online-Durchsuchungen
"Wir müssen technisch auf Augenhöhe mit den Terroristen bleiben und dürfen nicht nur hinterherhecheln", betonte Monika Harms zu den heftig umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von PCs.
Generalbundesanwältin Monika Harms hat die Forderung von Bundesinnenministerium und Polizeibehörden nach einer gesetzlichen Regelung für heimliche Online-Durchsuchungen von PCs unterstützt. "Wir müssen technisch auf Augenhöhe mit den Terroristen bleiben und dürfen nicht nur hinterherhecheln", sagte sie der Tageszeitung Die Welt. Angesichts der rasanten Entwicklung der Internettechnik habe sie die Sorge, dass Deutschland gesetzgeberisch auf Dauer im Hintertreffen bleibe.Zahlen vom Kampf gegen den Terror
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(dpa) /
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet aber wegen fehlender Rechtsgrundlage verboten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeskriminalamts-Chef Jörg Ziercke und andere Polizeivertreter dringen seitdem auf eine gesetzliche Regelung, die den Strafverfolgern und den Geheimdiensten die Online-Durchsuchung von PCs erlaubt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hegt jedoch schwere rechtliche Bedenken und äußerte sich bislang skeptisch, ob dieser Weg etwas bringt.
Harms sagte, an der grundsätzlichen Notwendigkeit heimlicher Ermittlungsmaßnahmen könne es keinen Zweifel geben. "Die haben wir auch im Bereich der Überwachung der Telekommunikation oder bei Observationen. Wir brauchen sie auch, weil diese Ermittlungen, wenn sie öffentlich werden, nutzlos sind." Sie sei sich mit Zypries einig, dass ein solches Gesetz gut durchdacht werden müsse, erklärte Harms. "Wir müssen diese aufgeregte Diskussion auf eine sachliche Ebene bringen und festlegen: Bei welchen Straftaten sind Online-Durchsuchungen erforderlich, und unter welchen Bedingungen dürfen die Ermittlungsbehörden tätig werden?"
Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat sich dagegen erneut dafür ausgesprochen, vor möglichen aufwendigen Gesetzesänderungen den Effekt heimlicher Online-Durchsuchungen von Computern verdächtiger Personen zu prüfen. Schon jetzt sei es für den PC-Nutzer technisch möglich, den Zugriff auf seine Dateien weitgehend auszuschließen, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz in einem dpa-Gespräch. Es müsse also zunächst eine technische Bestandsaufnahme gemacht werden, bevor der Gesetzgeber angerufen wird. Körting hatte bereits auf dem 10. europäischen Polizeikongress in dieser Woche die Pläne zur gesetzlichen Regelung von Online-Durchsuchung mit den Worten kommentiert, mit dem Versand von Trojanern erreichten die Strafverfolger "nur noch den DAU, aber doch nicht die Schwerstkriminellen und Terroristen, die sich hüten werden, auf Computern Spuren zu hinterlassen".
Siehe zu dem Thema auch:
- BKA-Chef legt nach: Polizei braucht Online-Durchsuchungen dringend
- Bedrohungstriade mit eingebauter Rechtsstaatserosion
- Datenschützer wendet sich gegen Pläne für Online-Durchsuchungen
- Online-Durchsuchungen: Von Gelsenkirchen lernen
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