Reding: EU muss beim Datenschutz mit einer Stimme sprechen

EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat im Streit über die europäische Datenschutzreform an alle Akteure appelliert, an einem Strang zu ziehen. Im globalen Wettstreit um die Privatsphäre dürfe es nicht um Klein-Klein gehen.

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EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat im Streit über die europäische Datenschutzreform an alle Akteure appelliert, an einem Strang zu ziehen. "Wenn Europa international seine Standards im Datenschutz verteidigen oder gar exportieren möchte, ist es nötig, dass Europa mit einer Stimme spricht", erklärte die Luxemburgerin am Dienstag auf einer Konferenz in Berlin. Die Rechte der Mitgliedsstaaten und die Vielfalt müssten gewahrt werden, versicherte Reding, "aber im globalen Wettstreit um den Datenschutz geht es nicht um Klein-Klein, da müssen wir europäisch denken". Entweder die EU entscheide sich für eine starke Lösung oder das Verständnis von Datenschutz als Bürgerrecht werde bald der Vergangenheit angehören.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding

(Bild: Stefan Krempl)

Mit dem Vorstoß sei Europa auf dem besten Weg, Grundregeln für den Datenschutz in der digitalen Welt aufzustellen, meinte die Kommissarin. Sie hoffe daher, dass die Mitgliedsstaaten die Kommission bei ihrem Vorhaben tatkräftig unterstützen werden und das EU-Parlament "sehr stark seinem Auftrag als Volksvertretung gerecht wird". Sonst gingen andere Länder als erste ins Ziel. So habe die US-Regierung vier Wochen nach der Kommission einen eigenen Entwurf zum Datenschutz im Internet vorgelegt. Ihre Initiative habe ein nie gekanntes Interesse in den USA ausgelöst. Der Chefjurist des Weißen Hauses etwa habe Einfluss auf den Text nehmen wollen, damit bei den Generaldirektoren in Brüssel aber eher "patriotische Reaktionen" ausgelöst.

Reding geht es darum, einen digitalen Binnenmarkt ohne Grenzen zu schaffen. Ein hohes Niveau beim Datenschutz stelle hier für die Wirtschaft nicht einen Kosten-, sondern einen Wettbewerbsfaktor dar. Die umstrittene Klausel, die Verarbeitung persönlicher Daten ausdrücklich zustimmen zu lassen, gefährde das Geschäftsmodell des Internets nicht. Vielmehr werde dabei klargestellt, "was bereits heute von der Rechtsprechung und von den Datenschutzbehörden verlangt wird".

Die Kritik von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wollte die Kommissarin nicht gelten lassen. Die von ihm geforderte Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Bereich bezeichnete sie angesichts von Grenzbereichen wie der Vorratsdatenspeicherung oder dem Transfer von Fluggastdaten als akademische Frage. Für Polizei und Justiz wäre die separate Richtlinie zudem ihrer Ansicht nach ein wichtiger Schritt, da Europa nicht nur ein Markt, sondern auch ein gemeinsamer Rechtsraum sei. Beim "Recht auf Vergessenwerden" sei zudem der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten sowie ein Ausgleich zwischen den Grundrechten. Das ins Spiel gebrachte Recht beziehe sich daher nur auf den jeweiligen Diensteanbieter. Es dürfe nicht für Einschnitte in die Meinungsfreiheit oder gar für Zensur instrumentalisiert werden. (mho)