BVDW fordert Nachbesserungen bei ACTA

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft befürchtet, dass Nutzer durch die gegenwärtige Form des Antipiraterie-Abkommens kriminalisiert werden. Auch solle das Urheberrecht modernisiert werden.

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Verbraucher dürfen nach Meinung des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) durch das Antipiraterie-Abkommen ACTA nicht kriminalisiert werden. Der Urheberrechtsschutz sei notwendig, er dürfe aber nicht einseitig auf Kosten der Verbraucher, der Unternehmen der digitalen Wirtschaft oder der Vielfalt und Freiheit im Netz durchgesetzt werden. In einer Mitteilung fordert der BVDW, dass ACTA nachgebessert wird. Auch solle das Urheberrecht grundsätzlich modernisiert und an die digitale Welt angepasst werden. Der Verband sieht sich als "Interessenvertretung für Unternehmen im Bereich interaktives Marketing, digitale Inhalte und interaktive Wertschöpfung".

Der BVDW kritisiert, ACTA sehe weiterhin vor, die Verfolgung potenzieller Rechtsverstöße ohne richterliche Kontrolle in Vereinbarungen zwischen Rechteverwertern und Internetwirtschaft zu regeln. Dabei könnten rechtsstaatliche Absicherungen der Betroffenen unterhöhlt werden. "Das Vorgehen, ACTA hinter nahezu vollständig verschlossenen Türen zu verhandeln, schürte bei den Verbrauchern Unsicherheit und Ängste", sagte BVDW-Vizepräsident Matthias Ehrlich. Zudem ließen die oft sehr weit gefassten und nicht eindeutigen Formulierungen von ACTA zu viel Interpretationsraum.

Für mehr Transparenz rund um ACTA setzt sich der Wikimedia-Projektmanager Mathias Schindler ein. Er wollte über fragdenstaat.de von der Bundesregierung wissen, welche Mitarbeiter der Ministerien an den Verhandlungsrunden teilgenommen haben, bekam aber keine Auskunft. Diese will er mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes möglicherweise auch einklagen. Nach Angaben von netzpolitik.org seien nach einem Aufruf bisher rund 7000 Euro an Spenden eingegangen.

Unterdessen hat die Außenpolitische Kommission des Nationalrats der Schweiz die Regierung, den Bundesrat, aufgefordert, ACTA vorerst nicht zu unterzeichnen. Wie das Schweizer Radio DRS berichtete, zweifelten viele Mitglieder der Kommission quer durch alle Parteien am Nutzen des Abkommens. Der Bundesrat solle daher warten, bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat. (anw)