TIWAG gegen Online-Kritiker: Zweite Klage, erste Niederlage

Der Tiroler Energieversorger TIWAG hat beim Versuch, die Löschung einer kritischen Website zu erreichen, eine erste Niederlage vor Gericht erlitten.

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Der Tiroler Energieversorger TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG hat beim Versuch, die Löschung einer kritischen Website zu erreichen, eine erste Niederlage vor Gericht erlitten. Das Landesgericht Innsbruck hat den von der TIWAG eingebrachten Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Ötztaler Kritiker Markus Wilhelm abgewiesen. Das Unternehmen muss auch die Kosten des Beklagten Ersetzen, kann jedoch noch Rekurs einlegen. Seit Mittwoch läuft außerdem eine zweite Klage der TIWAG, mit der Wilhelms Provider zum Deaktivieren der Website dietiwag.org gezwungen werden soll.

In einer Aussendung zitiert Wilhelm die Begründung des zuständigen Richters: "Eine konkrete Gefährdung durch Schädigungsabsichten ist nicht ersichtlich. [...] Eine grobe konkrete Verletzung rechtlich geschützter Interessen liegt nicht vor. [...] Dem Beklagten kann auch nicht der Verstoß gegen die guten Sitten vorgeworfen werfen." Wilhelm freut sich über den ersten Erfolg: "Die Veröffentlichung von möglicherweise sittenwidrigen Inhalten zum Zwecke ihrer Dokumentation selbst kann noch nicht sittenwidrig sein." Die von der TIWAG behauptete Schädigungsabsicht bestreitet er: "Das Gegenteil ist der Fall! Ich möchte die TIWAG vor Schäden bewahren, in die sie die von mir kritisierte Unternehmenspolitik meiner Meinung nach führt." Die TIWAG war heute Mittag für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Der Karfreitag ist in Österreich ein Werktag.

Ursprünglich war die Website, die unter anderem Cross-Border-Leasing-Geschäfte der TIWAG kritisiert und eine Liste von Geschäftspartnern veröffentlicht hat, unter dietiwag.at online gegangen. Die TIWAG, die diese Informationen geheim halten wollte, veranlasste daraufhin den Registrar nic.at, die Domain zu sperren. Seither sind die Informationen unter dietiwag.org abrufbar. (Daniel AJ Sokolov) (bo)