Datenschützer gegen EU-weite Telekommunikationsüberwachung

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben auf ihrer 83. Konferenz die geplante europäische Ermittlungsanordnung kritisiert und bei anderen EU-Überwachungsprojekten wie INDECT zur Vorsicht gemahnt.

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Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben zum Abschluss ihrer 83. Konferenz am Donnerstag in Potsdam die geplante europäische Ermittlungsanordnung scharf kritisiert und bei anderen in Europa entwickelten Überwachungsprojekten wie INDECT zur Vorsicht gemahnt. Der Richtlinienentwurf für grenzüberschreitende Aktionen von Polizei und Staatsanwaltschaften habe "massive Auswirkungen auf den Grundrechtsschutz der Bürger in den EU-Mitgliedsstaaten", warnen die Datenschützer. Er könne dazu führen, dass der verfahrensrechtliche Schutz europaweit auf niedrigstes Niveau abgesenkt werde.

Mit der vom EU-Rat gewünschten Ermittlungsanordnung sollen unter anderem das Abhören von Telefonaten und E-Mails sowie der Zugriff auf Verbindungs- und Standortdaten in anderen EU-Ländern erleichtert werden. Diese könne zur Folge haben, dass ein Mitgliedsstaat für einen anderen Daten oder Beweismittel erhebt, obwohl die Erhebung nach eigenem Recht nicht zulässig wäre, fürchten die Datenschützer. Es müsse gewährleistet sein, dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gewahrt werden.

Mit großer Sorge beobachten die Datenschutzbeauftragten in einem weiteren Beschluss auch staatlich geförderte Forschungsprojekte "zur Entdeckung abweichenden Verhaltens im öffentlichen Raum". Dazu gehören neben der EU-Initiative INDECT hierzulande auch ADIS zur automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen anhand visueller Muster, CamInSens für vernetzte Kamerasysteme zur Entdeckung gefährlicher Personen oder die Gesichtserkennung in Fußballstadien. Bei derlei Vorhaben sei der Datenschutz frühzeitig mit einzubeziehen. Sonst bestehe die Gefahr, dass die präventive Analyse einen verfassungswidrigen Anpassungsdruck unter den Betroffenen erzeuge.

Viel Raum nahmen bei den Beratungen die umstrittenen Pläne zur EU-Datenschutzreform ein. Die Kontrolleure begrüßen an dem Vorstoß, dass die Vorgaben zum Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien, wirksame Sanktionsbefugnisse sowie verstärkte Datenschutzrechte gegenüber länderübergreifend tätigen Unternehmen zu einer "wesentlichen Weiterentwicklung des Datenschutzrechts" führen könnten. Sie sprechen sich aber auch für eine Möglichkeit der Mitgliedsstaaten aus, über ein Mindestdatenschutzniveau hinausgehende Regelungen zu treffen. In der entsprechenden Resolution heißt es, dass nur so die durch das Bundesverfassungsgericht entwickelten Datenschutzgrundsätze bewahrt werden könnten.

Erheblichen Nachbesserungsbedarf sehen die Konferenzteilnehmer im Hinblick auf die anonyme und pseudonyme Nutzung elektronischer Dienste und die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden im Verhältnis zur EU-Kommission. Unzureichend erscheint den Datenschützern der zum Reformpaket gehörende Entwurf einer Richtlinie für den polizeilichen und justiziellen Bereich. Gerade dort sei ein "möglichst hohes Mindestniveau unter Beachtung der mitgliedstaatlichen Verfassungstraditionen" festzuschreiben. Die Öffentlichkeitsfahndung im Internet insbesondere in sozialen Netzwerken sehen die Beauftragten kritisch. Einen einmal im Netz veröffentlichten "Steckbrief" zu löschen, sei in der Regel nicht mehr möglich.

Nicht zuletzt begrüßte die Versammlung die Entscheidung der Bundesregierung, das umkämpfte Anti-Piraterie-Abkommen ACTA vorerst nicht zu ratifizieren. Datenschutzrechtlich seien vor allem unklare Formulierungen problematisch. Diese könnten als Verpflichtung für Zugangsprovider interpretiert werden, den Internetverkehr zu überwachen und Datenpakete mit rechteverletzenden Inhalten auszufiltern. (vbr)