Erste Anklage wegen illegalem Filmtausch in Schweden

Die Anklage könnte in Schweden weitreichende Konsequenzen für die künftige Verfolgung ähnlicher Straftaten haben.

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Von
  • Dorothee Wiegand

Zum ersten Mal ist in Schweden wegen illegalen Filesharings über das Web Anklage erhoben worden. Ein 27jähriger Mann aus dem Ort Västerås soll demnach einen Film namens "Hipp Hipp Hora" im Internet zum Download zur Verfügung gestellt haben.

In Schweden sieht man die Anklage als Testfall an, die weitreichende Konsequenzen für die künftige Verfolgung ähnlicher Straftaten haben kann. Sollte sich der Vorwurf als berechtigt herausstellen, könnte eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Katrin Rudström, eine Staatsanwältin aus Uppsala, sagte jedoch gegenüber der schwedischen Tageszeitung Aftonbladet, dass eine Freiheitsstrafe sicherlich nicht vollstreckt würde, da in diesen Fällen "keine Kriminellen tätig sind, sondern ganz normale Bürger, die ihre Dateien austauschen." Sollte der Filmfreund aus Västerås jedoch nur zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt werden, sei es unwahrscheinlich, dass ähnliche Fälle in Zukunft überhaupt verfolgt würden. Ein Grund sei, dass die Polizei in Fällen, die höchstens mit einer Geldstrafe geahndet werden, nicht berechtigt ist, Informationen über beteiligte Computer und Personen einzuholen.

Zur Zeit wird in Schweden gerade ein neues Copyright-Gesetz diskutiert, das nicht nur das Anbieten, sondern auch das Herunterladen von geschütztem Material deutlicher unter Strafe stellt. Der schwedische Justizminister Thomas Bodström hat allerdings schon im Vorfeld deutlich gemacht, dass die Durchsetzung des neuen Gesetzes keine hohe Priorität haben wird. Der Opposition geht das geplante Gesetz dennoch zu weit; sie bevorzugt eine Regelung, die zwar das illegale Bereitstellen von Daten, nicht jedoch das Herunterladen unter Strafe stellt. (dwi)