EU-Kommission lässt anonyme Nutzer wieder auf ihre Website

Auf Beschwerde eines Juristen hat die Europäische Kommission eine Blockade ihrer Website für Nutzer von Virtual Private Networks aufgehoben. Zunächst hatte sie die Sperre mit Sicherheitsgründen gerechtfertigt.

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Auf Beschwerde eines Juristen hin hat die EU-Kommission eine Blockade ihrer Website für Nutzer von Virtual Private Networks (VPNs) wieder aufgehoben. Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte sich Mitte Februar laut eigenen Angaben an die Brüsseler Regierungseinrichtung gewandt, um auf die aus seiner Sicht problematische Praxis hinzuweisen. Die Sperre verletze das Recht der Bürger, sich anonym Zugang zu öffentlichen Informationen zu verschaffen, schrieb der Jurist. Blockiert gewesen seien unter anderem die meisten Server des Tor-Netzwerks sowie weitere Anonymisierungsdienste.

Wie Breyer weiter berichtet, erhielt er daraufhin Anfang März zunächst eine Nachricht eines Sicherheitsexperten der Kommission. Darin zeigte dieser dem Aktivisten zufolge zwar Verständnis für den Wunsch, bei der Nutzung der Brüsseler Webangebote anonym zu bleiben. Man habe aber die Pflicht, die Seiten "für alle Bürger zugänglich zu halten". Dies sei nur mithilfe von Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten, bei denen es auch um die Verhinderung von Cyberangriffen gehe, deren Hintermänner üblicherweise Tor einsetzten. Um den Großteil der Bevölkerung zufriedenzustellen, müsse man daher den Anonymisierungsdienst sperren.

Trotz dieser Ansage sei einige Tage später die Blockade ohne weitere Erklärung aufgehoben worden, meldet Breyer. Offensichtlich sei es nicht erforderlich, Anonymisierungsserver abzublocken, um Webseiten verfügbar zu halten. Dies habe jüngst auch das Bundeskriminalamt (BKA) eingesehen. Das BKA machte im vergangenen Jahr eine Zugriffssperre auf sein Online-Angebot für VPN-Nutzer nach Intervention des Bundesbeauftragten für den Datenschutz wieder rückgängig. 2010 hatte auch das Land Niedersachsen mit einer kurzzeitigen Blockade von Anonymisierungsdiensten für Schlagzeilen gesorgt. Hierzulande verpflichtet das Telemediengesetz (TMG) Diensteanbieter, die Nutzung von Online-Medien "anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen".

Update: Breyer hatte sich über die vollständige Entsperrung der Kommissionsseite zu früh gefreut. Wie er inzwischen heise online mitteilte, haben die Techniker in Brüssel zwar verschiedene Anonymisierungs- und VPN-Dienste wieder freigegeben, Tor bleibt aber nach wie vor blockiert. Der Jurist hat daher am Dienstag eine Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten eingereicht. (ssu)