Schweden macht DoS-Angriffe zur Straftat

Die schwedische Regierung reagiert damit nach Presseberichten auf die bislang unzulängliche Gesetzeslage und mehrere Vorfälle im vergangenen Jahr.

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Von
  • Daniel Bachfeld

Ab dem 1. Juni 2007 werden in Schweden Denial-of-Service-Angriffe (DoS) auf Webseiten zur Straftat, die mit maximal zwei Jahren Gefängnis geahndet werden kann. Auch die Vorbereitung eines Angriffs wird strafbar. Die schwedische Regierung reagiert damit nach Presseberichten auf die bislang unzulängliche Gesetzeslage und mehrere Vorfälle. So waren im vergangenen Sommer sowohl der Webauftritt der schwedischen Polizei als auch der Regierung aufgrund einer DoS-Attacke nicht mehr erreichbar.

Es wurde ein Zusammenhang mit einer kurz zuvor durchgeführten Razzia und der dabei erfolgten Beschlagnahme des BitTorrent-Trackers ThePirateBay.org vermutet. Allerdings hatte man die genauen Urheber der Angriffe nie dingfest machen können. Ob das kommende Gesetz Angreifer davon abhält, Webseiten abzuschießen, wird sich zeigen müssen. Zudem muss die Staatsanwalt dem Beschuldigten nachweisen, dass der Zweck eines Angriffs die Nichterreichbarkeit des Opfersystems war.

In Deutschland soll im Rahmen des "Hackerparagraphen" der Angriff auf Systeme ebenfalls als Straftat gelten. Für besonders schwere Fälle der Computersabotage ist dort sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Siehe dazu auch:

(dab)