Microsoft erringt Zwischensieg im Patentstreit mit Eolas

Ein Berufungsgericht hat die Entscheidung des Bezirksgerichts von Chicago aufgehoben, nach der sich kein neuer Richter mit dem Patentstreit befassen soll.

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Der Softwarekonzern Microsoft hat sich beim Berufungsgericht Court of Appeals for the Federal Circuit mit seinem Antrag durchgesetzt, einen anderen Bezirksrichter fordern zu dürfen, der sich mit dem Patenstreit mit Eolas befasst. Das geht aus einer gestern veröffentlichten Entscheidung (PDF-Datei) hervor. Diesen Antrag hatte zuvor die Vorinstanz selbst, der United States District Court for the Northern District of Illinois in Chicago, abgelehnt, wogegen Microsoft Widerspruch einlegte. Nun darf sich der bisherige Richter James B. Zagel, unter dessen Leitung Microsoft vor drei Jahren zu einer Entschädigung von 521 Millionen US-Dollar verurteilt wurde, nicht mehr mit dem Fall befassen.

Das Berufungsgericht hatte im März 2005 das Bezirksgericht in Chicago angewiesen, sich erneut mit dem Streit zu befassen, da im ersten Urteil wichtige Argumente von Microsoft nicht berücksichtigt worden seien. Im September 2005 hielt das US-Patentamt das Eolas-Patent aufrecht, gegen das Microsoft verstoßen haben soll, und im November folgte ein weiterer Rückschlag für die Redmonder, als das oberste US-Gericht es ablehnte, sich mit dem Schadensersatzurteil auseinanderzusetzen. Microsoft modifizierte daraufhin den Internet Explorer und stellte einen Patch bereit, womit sich Eolas nicht zufrieden gibt.

Bei dem ins Jahr 1999 zurückreichenden Streit wirft Eloas Microsoft vor, mit Techniken wie ActiveX im Webbrowser das Patent Nr. 5,838,906 über das Einbetten von Plug-ins oder Applets in Webseiten zu verletzen. In dem nun weiter laufenden Verfahren geht es um die Gültigkeit des Patents, das im Besitz der University of California ist und an Eolas lizenziert. Microsoft-Sprecher Jack Evans zeigte sich laut Chicago Tribune zuversichtlich, dass der Fall nun gelöst werde. Die Regeln des Gerichtsbezirks schreiben es laut dem Zeitungsbericht vor, dass sich ein anderer Richter mit einem von einem Berufungsgericht zurückgewiesenen Fall befasst, um Befangenheit zu vermeiden.

Siehe dazu auch: (anw)