Norwegens Verbraucherschützer monieren weiterhin DRM in Apples Online-Musikshop

Apple will in seinem iTunes Music Store trotz massiver Beschwerden der Verbraucherschützer nicht auf Digital Rights Management verzichten.

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Norwegens Verbraucherschützer geben sich nicht mit den Zugeständnissen zufrieden, die das US-Unternehmen Apple auf eine Beschwerde über den Onlineshop iTunes Music Store gegenüber der Schiedsstelle Forbrukerombudet eingegangen ist. Die Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet hatte sich im Januar unter anderem beim Ombudsmann darüber beschwert, dass Apple nach dem Download die Nutzungsrechte des Kunden an seiner gekauften Musik ändern kann. Vor allem aber die Beschränkung auf den iPod als iTunes-kompatiblen mobilen Player ist den Norwegern ein Dorn im Auge. Auch die Verbraucherschützer Schwedens und Dänemarks haben gegen Apple Beschwerde eingereicht und gehen gemeinsam mit den Norwegern vor.

Apple hat nun in einer Antwort auf die Beschwerde darauf hingewiesen, dass die Kunden die Möglichkeit hätten, die Musik auf CDs zu brennen und diese beliebig zu verwenden. Weiter heißt es aus dem Hause des Computerherstellers, er habe einige Änderungen an den Geschäftsbedingungen vorgenommen. Diese reichen den Verbraucherschützern laut Wall Street Journal nicht aus, doch sie zeigten, dass in manchen Punkten eine Übereinkunft möglich sei. Laut Register vermuten die Verbraucherschützer, dass Apple nicht gewillt sei, beim Thema DRM nachzugeben. Dabei zeige laut Verbraucherschützer Torgeir Waterhouse der Zweite auf dem Markt für digitale Musik, der Online-Musikdienst eMusic, dass man durchaus damit Erfolg habe könne, Musikstücke ohne digitales Rechtemanagement zu verkaufen. Er erwartet nicht, dass Apple im Streit um DRM so bald klein beigeben werde.

Im Juni hatte der Ombudsmann befunden, dass Apple mit seinem iTunes Music Store gegen norwegisches Recht – insbesondere gegen Abschnitt 9a des Marketing Control Act – verstößt. Die Geschäftsbedingungen seien komplex und für den Verbraucher nicht einfach zu verstehen. Der Kunde sei in der Geschäftsbeziehung mit Apple eindeutig der unterlegene Partner, und das allein sei illegal. Apple hatte bis zum 21. Juni Zeit, Änderungen in seinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. (anw)