Facebook-Mitarbeiterin muss nicht vor Amtsgericht erscheinen

Das Social Network hat nun schriftlich auf Fragen geantwortet, die ein Reutlinger Richter zu einer Verhandlung ĂĽber einen Einbruch hatte.

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  • dpa

Eine Mitarbeiterin der Firma Facebook muss nun doch nicht als Zeugin vor dem Reutlinger Amtsgericht erscheinen. Ein Richter hatte sie vorgeladen, weil er wissen wollte, wie er an die bei Facebook gespeicherten Daten eines Angeklagten herankommt. Facebook habe nun schriftlich Antworten nach Reutlingen ĂĽbermittelt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts am Mittwoch. Der Prozess soll am morgigen Donnerstag fortgesetzt werden.

Der Amtsrichter hatte in den vergangenen Wochen für Schlagzeilen gesorgt, weil er den Facebook-Account eines Angeklagten beschlagnahmen will. Er vermutet, dass der 20-Jährige einem Komplizen dort entscheidende Hinweise für einen Einbruch geschickt haben könnte. Sollte er tatsächlich an die Daten herankommen, hätte das nach Einschätzung von Experten Vorbildcharakter für zahlreiche Strafverfahren in Deutschland. Facebook hat bisher erklärt, die Daten seien auf einem Server in den USA gespeichert. Dort hat die deutsche Justiz zunächst einmal keinen Zugriff auf sie. (anw)