Google, bitte löschen!
Ein japanisches Gericht und ein britischer Ausschuss greifen Googles Umsatzlokomotive an: die Suchmaschine.
- Martin Kölling
Ein japanisches Gericht und ein britischer Ausschuss greifen Googles Hauptumsatzbringer an: die Suchmaschine.
Suchmaschinen sind ein mächtiges Werkzeug. Sie erlauben dem Menschen, in den Weiten und Tiefen des Netzes Informationen zu finden. Und sie erlauben den Suchmaschinenbetreibern, die Suchergebnisse zu gewichten und damit den Menschen zu beeinflussen. Nebenbei fallen noch jede Menge Nutzerdaten an, die wiederum Werbekunden interessieren – ein lukratives Geschäft.
Einen Schritt weiter in der Steuerung des Users ist Google mit der Funktion "Autovervollständigung" gegangen. Das System ist bekannt: Schon während des Tippens schlägt die Software dem Nutzer Suchbegriffe vor. Wenn ich zum Beispiel "HSV" tippe, ein Leerzeichen und dann ein A, wird zuerst Arena angezeigt, ergänze ich ein B, schlägt mir Google auch schon Abstieg vor. Das ist natürlich extrem rufschädigend für das Gründungsmitglied der Bundesliga!
Aber es ist noch gar nichts im Vergleich zu dem Martyrium, das ein Japaner seiner Erzählung nach wegen dieser Bequemlichkeitsfunktion durchleben musste. Seinen Namen assoziierte die Suchmaschine automatisch mit Straftaten, die er nicht begangen hatte, sagt er. Der Mann klagte vor Gericht, dass er dadurch nach einer Kündigung keine neuen Jobs gefunden habe. Denn bei der Google-Suche seien potenzielle Arbeitgeber wahrscheinlich auch auf seine vermeintliche dunkle Vergangenheit gestoßen.
Das Gericht gab ihm recht und forderte Google auf, die Sucherweiterung zu löschen. Sie verletzten die Privatsphäre des Japaners. Während des Verfahrens soll Google dagegen argumentiert haben, die Erweiterung erfolge automatisch. Nun versprachen Google-Sprecher, dass das Unternehmen die Löschung der Begriffe zumindest prüfen wolle.
Damit ist der Kläger natürlich nicht vollständig davor geschützt, dass Arbeitgeber bei einem Hintergrundcheck auf seinen kriminellen Namensvetter stoßen. Aber immerhin wird ihnen die Verbindung nicht mehr auf dem Silbertablett präsentiert. Ich finde die Entwicklung interessant: Der Mensch kämpft mit dem Geist des Netztes über die Kontrolle von Informationen. Die Zeit des Wilden Westens in der virtuellen Welt neigen sich anscheinend langsam dem Ende.
In Großbritannien steigt sogar die Politik massiv in den Kampf ein. Voriges Jahr hatte Max Mosley, der Formel-1-Chef, Google gebeten, Hinweise auf ein Video zu löschen. Google sperrte sich, weil es nicht für die Überwachung von Web-Inhalten verantwortlich sei, die seine Suchmaschine anzeigt. Diese Woche hat ein Regierungsausschuss in einem Report erklärt, dass Googles Argument "kein bisschen überzeugend" seien. Die Parlamentarier forderten, Online-Seiten und Dienste wie Twitter und Facebook den gleichen Gesetzen wie die alten Medien zu unterwerfen.
Besonders hart nahm sich der Ausschuss dabei Google & Co. vor. Wenn eine Person eine gerichtliche Verfügung erwirkt hätte, dass veröffentlichte Materialien ihre Privatsphäre verletzten, sei es nicht akzeptabel, dass sie sich wiederholt an die Gerichte wenden müsse, um das Material aus Internet-Suchanfragen zu verbannen, schrieben die Parlamentarier. Sie forderten Suchmaschinenbetreiber auf, Techniken zu entwickeln, die dafür sorgen, dass nicht mehr Suchmaschinen "als Vehikel für Gesetzesbruch" genutzt werden können.
Der Ansatz ist stark umstritten. Google ist natürlich dagegen. Das sei so, wie eine Telefongesellschaft dazu zu verpflichten, alle Gespräche über ihre Leitungen auf verdächtige Aktivitäten zu überwachen. Dabei gibt das Unternehmen zu, dass es möglich ist, bestimmte Suchergebnisse aus dem Index zu verbannen. Google tut dies schon auf Gerichtsbeschluss. Aber der Konzern wird nicht von sich aus aktiv, sondern sperrt die Seiten, die Nutzer melden. Die Arbeit hat also die geschädigte Seite, nicht Google. Mein Mitleid mit Google hält sich daher in Grenzen. Der Ansatz, die Nutzer die Arbeit machen zu lassen, ist natürlich kosteneffizient. Aber warum sollte Google nicht einen Teil seiner Gewinne in die Aufgabe investieren, zumindest nach Gerichtsbeschlüssen selbst nach solchen Websites zu suchen? (bsc)