Strafe für Tele2

Der schwedische Telco-Konzern muss für sein aggressives Telefonmarketing 100.000 Euro Ordnungsgeld bezahlen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 176 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Herbert Braun

Der schwedische Telefonie- und Internet-Provider Tele2 ist vom Landgericht Düsseldorf zu einem Ordnungsgeld von 100.000 Euro verpflichtet worden (Aktenzeichen 38 O 145/06). Das Unternehmen steht wegen seiner Telefonakquise ("Cold Calls") seit geraumer Zeit in der Kritik, da nach Ansicht von Verbraucherschützern oft kein Einverständnis des Angerufenen zum Akquisegespräch vorliegt.

Nach mehreren einschlägigen Abmahnungen erwischten die Tele2-Mitarbeiter ausgerechnet den Juristen der Verbraucherzentrale Bayern, Markus Saller. Dessen Kontaktdaten hatte Tele2 von einem Adresshändler gekauft. Saller erwirkte am 2. Februar vor Gericht ein Verbot ungebetener Werbeanrufe durch Tele2. Das Gericht stellte fest, dass ein allgemeines Einverständnis, das etwa im Kleingedruckten eines Gewinnspiels eingeholt wurde, keine Werbeanrufe durch Drittfirmen rechtfertigt.

Nachdem sich seit Februar nachweislich mehr als 70 Fälle häuften, in denen Tele2 mit Cold Calls Leute belästigte, setzten die Verbraucherschützer das Ordnungsgeld wegen permanenter Missachtung des Urteils durch. Tele2 konnte in keinem einzigen Fall eine gültige Einverständniserklärung zu den Werbeanrufen nachweisen. Saller begrüßte die Entscheidung, hätte sich aber ein noch höheres Ordnungsgeld gewünscht.

Das aggressive Telefonmarketing von Tele2 hatte auch deshalb schon häufig gerichtliche Konsequenzen, weil der Telco-Konzern Anschlüsse umstellte, ohne dass die Angerufenen ihrer Ansicht nach einen Vertrag mit Tele2 geschlossen hatten. Ratschläge bei Problemen mit telefonischen Vertragsabschlüssen gibt ein Beitrag in c't magazin.tv vom 9. Juni, der sich mit dem Fall Tele2 beschäftigte. (heb)