VoIP-Anbieter scheitert mit Klage gegen Notruf-Regulierung in den USA

Ab 28. November müssen VoIP-Anbieter in den USA die technischen Voraussetzungen für erweiterte Notrufe bieten. Das US-Unternehmen Nuvio hat vergeblich für eine Fristverlängerung geklagt.

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Der VoIP-Anbieter Nuvio konnte sich nicht vor Gericht mit seinem Anliegen durchsetzen, die von der Regulierungsbehörde FCC gesetzte Frist für die Einführung erweiterter Notrufmöglichkeiten (E911) für Internettelefonie zu verlängern. Der U.S. Court of Appeals for the District of Columbia habe ein vor zwei Wochen eingereichtes Gesuch gestern abgelehnt, heißt es in US-amerikanischen Medienberichten. Damit müssen weiterhin alle VoIP-Anbieter in den USA ab dem 28. November die technischen Voraussetzungen für E911 aufbieten. Beim erweiterten Notruf muss es unter anderem den angerufenen Einsatzkräften möglich sein, den Standort des Anrufers auszumachen, ohne ihn danach fragen zu müssen.

Vor kurzem hatte die FCC ihre Anordnung vom Mai abgemildert. Die VoIP-Anbieter müssen nicht mehr ab 28. November Kunden von ihren Diensten ausschließen, denen sie keine E911-Dienste anbieten können. Stattdessen wird von den Unternehmen eine Aufstellung verlangt, aus der hervorgeht, wie viele ihrer Kunden E911-Dienste in Anspruch nehmen und welche technischen Lösungen sie anbieten können. Außerdem sollen sie ihre Internettelefonie nicht mehr vermarkten und keine neuen Kunden mehr akzeptieren, denen keine E911-Dienste angeboten werden können. (anw)