Bewährungsstrafen für FTPWelt-Betreiber

Das Landgericht Mühlhausen hat die beiden Brüder Daniel und Thomas R. des Betriebs der Warez-Plattform FTPWelt für schuldig befunden. Deren Rechtsanwalt Bernhard S. wurde wegen der Beihilfe zu Straftaten verurteilt.

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Von
  • Holger Bleich

Bereits am zweiten von acht angesetzten Verhandlungsterminen ist heute der Strafprozess in Sachen FTPWelt am Landgericht Mühlhausen zum Abschluss gekommen. Die Brüder Daniel und Thomas R. wurden von der 6. großen Wirtschaftsstrafkammer des Gerichts als Haupttäter für schuldig befunden, die illegale Warez-Download-Plattform gegründet und betrieben zu haben. Der Rechtsanwalt Bernhard S. wirkte dem Urteil zufolge am Betrieb der Plattform lediglich als Beihelfer mit. S. hatte stets bestritten, Kenntnis von den Inhalten auf der Website gehabt zu haben.

Der heute 22-jährige Daniel R. erhielt eine Haftstrafe von 23 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Zusätzlich muss er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 6000 Euro Strafe bezahlen. Bei der Festlegung des Strafmaßes wandte das Gericht das Jugendstrafrecht an, anders als beim derzeit 32-jährigen Thomas R.: Er erhielt eine Haftstrafe von 16 Monaten zur Bewährung, muss allerdings zusätzlich 70.000 Euro Strafe zahlen.

Mit 10 Monaten Haftstrafe zur Bewährung kam der beratende Anwalt Bernhard S. wohl glimpflich davon. Zusätzlich muss er 90.000 Euro Strafe bezahlen, die wie die anderen Geldstrafen gemeinnützigen Organisationen zugute kommen soll. Als Delikte nannte das Gericht die gewerbliche Verletzung von Urheberrechten. Der Vorwurf der Verbreitung von pornografischen Schriften wurde offenbar nicht mehr berücksichtigt.

Die nahezu unangetasteten Erlöse aus dem Betrieb der Website FTPWelt betrugen mehr als 600.000 Euro und wurden abgeschöpft. Sie dienen einerseits der Begleichung der Steuerschuld, ein Teil soll aber auch als Entschädigung an die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) als Vertreterin der Rechteinhaber ausgezahlt werden. Laut einem Prozessbeobachter handelt es sich dabei um eine Summe zwischen 200.000 und 300.000 Euro.

Das Gericht folgte damit in etwa dem angekündigten Strafmaß, das in Aussicht gestellt wurde, falls die Angeklagten geständig seien. Im Vorfeld des Prozesses haben dem Richter zufolge ausführliche Gespräche zwischen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen und den Strafverteidigern stattgefunden, an denen auch ein Vertreter der GVU beteiligt war. Offenbar hat man bereits dort eine Einigung erzielt, der das Gericht nun in etwa folgte. Das Urteil wurde von allen Angeklagten akzeptiert und ist damit bereits rechtskräftig. (hob)