Yahoo und Microsoft wollen Suchanfragen kürzer speichern

Auf Drängen der "Artikel 29"-Datenschutzgruppe haben die beiden Netzgrößen angekündigt, die Vorhaltung von Informationen zur Nutzung ihrer Suchmaschinen einzuschränken.

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Yahoo und Microsoft haben angekündigt, Suchanfragen künftig nur noch für einen gewissen Zeitraum speichern zu wollen. Bisher halten die beiden Netzgrößen Informationen über die Nutzung ihrer Suchmaschinen solange vor, wie sie es für wirtschaftlich nützlich halten. Im Zweifelsfall bedeutet das, dass die Daten überhaupt nicht gelöscht werden. "Wir sprechen gerade mit Kunden, der Industrie und Regierungsvertretern darüber", erklärte Brendon Lynch, Datenschutzexperte bei Microsoft, gegenüber der Financial Times. In "den nächsten Wochen" könne er Genaueres sagen. Bislang stehe noch nicht fest, wie lange Suchanfragen konkret aufbewahrt und damit für die Erstellung von Nutzerprofilen herangezogen werden sollen.

Die beiden Suchmaschinenbetreiber reagieren mit dem Vorhaben auf Ankündigungen der "Artikel 29"-Datenschutzgruppe unter dem Dach der EU-Kommission zu einer stärkeren Beobachtung der Branche. Die Hüter der Privatsphäre hatten zunächst im Mai die Bevorratung der Suchanfragen beim Marktführer Google kritisiert. Im Juni ließen sie dann auch Suchanbieter allgemein wissen, dass sie ihre Aktivitäten unter Datenschutzgesichtspunkten durchleuchten würden. Dies sei erforderlich, da entsprechende Datenspeicherpraktiken "eine ständig wachsende Anzahl an Nutzern betrifft". Es sei zu befürchten, dass für die Suchergebnisverbesserung und Werbe-Optimierung gespeicherte Informationen in falsche Hände gelangen könnten.

Google selbst hat bereits angekündigt, gespeicherte Suchanfragen generell nach anderthalb Jahren zu anonymisieren. Die EU-Datenschützer haben aber noch offen gelassen, ob das ausreicht oder ob sie auf eine kürzere Speicherdauer pochen. Weiter gab der Suchmaschinenprimus bekannt, seine geplante milliardenschwere Übernahme des Werbevermarkters DoubleClick zentral bei der EU-Kommission auf kartellrechtliche Gesichtspunkte prüfen zu lassen. Einzelne nationale Wettbewerbshüter in den Mitgliedsstaaten sollen sich somit nicht mit dem Deal beschäftigen müssen.

"Angesichts der gesamteuropäischen Natur der Unternehmungen Googles und DoubleClicks ist unserer Ansicht nach die Kommission am besten für die Überprüfung der Akquisition geeignet", begründete Julia Holtz, europäische Wettbewerbsexpertin des Marktführers, den von Brüssel akzeptierten Vorschlag. Europäische Verbraucherschützer haben bei der Kommission bereits Beschwerde gegen den Aufkauf eingelegt. Google würde damit ihrer Ansicht nach "das Online-Werbegeschäft monopolisieren, dadurch den Wettbewerb behindern und Bedenken über die Kontrolle der Verbraucherdaten auslösen". (Stefan Krempl) / (jk)