Jobcard verzögert sich

Eigentlich sollte das Jobcard-Verfahren in der nächsten Woche vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Bei den 2002 von der Hartz-Kommission empfohlenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wurden der Jobcard mehrere Funktionen zugeschrieben.

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Von
  • Detlef Borchers

Eigentlich sollte das Jobcard-Verfahren (PDF-Datei) in der nächsten Woche vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Doch nun ist das Thema nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von der Tagesordnung genommen worden.

Bei den 2002 von der Hartz-Kommission empfohlenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wurden der Jobcard gleich mehrere Funktionen zugeschrieben. Neben der multifunktionalen Einkommensbescheinigung sollte die Jobcard auch zur digitalen Steuerklärung oder zur "Überprüfung von Arbeitsverhältnissen" im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes herangezogen werden. Ob das digitale Signaturverfahren für die Übermittlung von Arbeitnehmerdaten wie zuletzt vorgesehen Anfang 2008 an den Start gehen kann, ist ungewiss. Nach Darstellung der Zeitung hat eine Staatssekretärsrunde mit Vertretern aus dem Innen-, Justiz-, Wirtschafts- und Arbeitsministerium den zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf kritisiert. Nach 5 Jahren Entwicklungsarbeit seien Bedenken über die Handhabbarkeit des Systems und über den Datenschutz vorgebracht worden.

Insider widersprechen dieser Argumentation und bezeichnen das Aussetzen der Beschlussfassung als "politisches Gerangel erster Güte". Datenschutztechnische Fragen seien da nur vorgeschoben. Schließlich habe der Bundesdatenschutzbeauftragte das Verfahren positiv beurteilt.

Als Grund für den Aufschub wird ein Kompetenzstreit in den Ministerien in der Frage vermutet, wo die digitale Signatur zum Einsatz kommt. Technisch kann die Jobcard/Elena-Funktion auf der elektronischen Gesundheitskarte, auf dem digitalen Personalausweis oder auf privatwirtschaftlichen Systemen wie einer Bankkarte aufgebracht werden. Jedoch zeichnet sich in der eCard-Strategie der Bundesregierung ab, dass der kommende elektronische Personalausweis mit verschiedenen Zusatzfunktionen eine herausgehobene Rolle bei der Verbreitung der digitalen Signatur spielen soll. Damit würde das Jobcard-Verfahren unter die Regie des Innenministeriums fallen, was im Wirtschafts- und Arbeitsministerium nicht als optimale Lösung gesehen wird. (Detlef Borchers) / (jk)