CDU-Politikerin verteidigt geplantes Verbot von "Killerspielen"

Der Jugendschutz müsse mit der technischen Entwicklung Schritt halten und klare Grenzen aufzeigen, sagte die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Maria Böhmer.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Maria Böhmer hat das von der großen Koalition geplante Verbot von "Killerspielen" am Computer verteidigt. Der Jugendschutz müsse mit der technischen Entwicklung Schritt halten und klare Grenzen aufzeigen, sagte Böhmer in einem Interview im Deutschlandradio Kultur. Die Botschaft dieser Spiele laute: "Zerstöre alles bis auf dich selbst", sagte Böhmer. Das führe zur Einübung und Imitation von Gewalt. Außer Kampf würden keine anderen Konfliktlösungen aufgezeigt. Schnelligkeit und strategisches Denken, die in den Spielen ebenfalls gefragt seien, könne man auch mit anderen Inhalten trainieren: "Ich glaube, dass die Diskussion über Killerspiele mindestens genau so wichtig ist wie dann die rechtliche Überprüfung und die Verbotsregelung."

Bei häufigem Konsum von gewaltverherrlichenden Inhalten könne sich die Hemmschwelle verschieben, sodass Gewalt im Alltag schneller toleriert werde, meinte Böhmer. Eine weitere Gefahr sei die Entwicklung einer Sucht nach diesen Spielen. Man dürfe nicht warten, bis spektakuläre Einzelfälle von jugendlichen Amokläufern – wie 2002 in Erfurt – das Land erschütterten, sondern müsse vorbeugend handeln.

Die CDU-Politikerin sieht nach ihren Aussagen aber selbst einen "wunden Punkt" bei der Forderung nach einem Verbot für so genannte "Killerspiele": Verbote in der Welt des Internet und des Computers seien weniger wirksam als beim Fernsehen, unter anderem, weil Jugendliche die Computerspiele auch untereinander austauschten. Deswegen sollten Kinder den richtigen Umgang mit Medien schon früh in Kindergärten und Schulen lernen. "Rechtliche Regelungen reichen allein nicht aus, sondern wir müssen auch präventiv arbeiten", meinte Böhmer. Es sei aber auch wichtig, durch ein Verbot klar die Grenzen aufzuzeigen.

Laut einer Passage im Abschnitt "Familienfreundliche Gesellschaft" des schwarz-roten Koalitionsvertrags wollen Union und SPD die erst nach langen Auseinandersetzungen von Rot-Grün getroffenen Neuregelungen zum Jugendschutz "schnellstmöglich" noch vor dem für März 2008 verabredeten Zeitpunkt überprüfen. Die aktuellen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz  (etwa das JugendschutzgesetzJuSCHG, und JugendmedienschutzstaatsvertragJMStV) traten am 1. April 2003 in Kraft. Nun soll laut Koalitionsvertrag noch einmal eine deutliche Verschärfung erreicht werden, darunter eben auch ein Verbot so genannter "Killerspiele". Die aktuellen Bestimmungen seien angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich der neuen Medien noch nicht ausreichend, heißt es im Vertrag für die Große Koalition.

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