Hessen drängt auf Einführung des Straftatbestands der „Datenhehlerei“

Der Vorstoß richtet sich gegen den Handel mit illegal beschafften Zugangsdaten.

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Von
  • dpa

Hessen will erreichen, dass in Deutschland der Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt wird. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins Focus bestätigte der Sprecher des Justizministeriums, Hans Liedel am Freitag. Ebenso wie beim Handel mit geklauter Ware soll das Hehlen mit digitalen Daten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.

Der Vorstoß richtet sich gegen den Verkauf gestohlener digitaler Identitäten wie Zugängen zu Facebook, zum Internet-Telefonie-Anbieter Skype oder zu Kreditkartenkonten, E-Mail-Postfächern und DHL-Packstationen über geschlossene Internetforen. Laut dem Branchenverband Bitkom sei bei vier von zehn Internetnutzern der PC mit Schadprogrammen infiziert. Bei sieben Prozent der Nutzer würden Zugangsdaten zum Onlineeinkauf ausgespäht, sechs Prozent würden in sozialen Netzwerken und Foren zu Opfern.

"Wenn man die persönlichen Daten anderer für seine eigenen finanziellen Interessen missbraucht und massiv in ihre Persönlichkeitsrechte eingreift, dann muss dies unter Strafe stehen", meint der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn. Wenn der Verkauf einer geklauten Taschenuhr strafbar sei, müsse dies auch für zehntausende Datensätze gelten.

Dazu soll der bestehende Paragraf 259 des Strafgesetzbuches (Hehlerei) um den neuen Paragrafen 259a zu "Datenhehlerei" erweitert werden. Er könnte im Wortlaut heißen: "Wer Daten, die ein anderer ausgespäht oder sonst rechtswidrig erlangt hat, ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft." Nach Liedels Angaben soll das Thema bei der Justizministerkonferenz (JUMIKO) behandelt werden, die in diesem Jahr turnusmäßig unter dem Vorsitz des Ministers aus Hessen steht.

Aus dem zuständigen Bundesministerium der Justiz hieß es auf Anfrage von heise online, man werde den hessischen Vorschlag genau prüfen. Derartige Fragen würden auch in im internationalen Kontext, namentlich in der EU, ständig beobachtet und diskutiert. Dabei hätte sich bislang kein Änderungsbedarf am deutschen Strafrecht ergeben, sagte Mareke Aden, Sprecherin von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), heise online.

Aden wies darauf hin, dass bereits das Ausspähen von Daten nach geltendem Recht durch § 202a StGB unter Strafe stehe und der Missbrauch zu Betrugsdelikten oder Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte ebenfalls nach den klassischen Tatbeständen bestraft werden könne. Man werde sich deshalb genau ansehen, ob tatsächlich eine Strafbarkeitslücke besteht, die ein Handeln des Gesetzgebers erfordern würden. (tig)