Das Internet als Stammtisch: Vorverurteilung in Emden

Im Fall der ermordeten elfjährigen Lena in Emden wurde im Netz dazu aufgerufen, einen 17-jährigen Verdächtigen zu lynchen. Er wurde inzwischen als unschuldig aus der Untersuchungshaft entlassen.

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Von
  • dpa

Soziale Netzwerke sind ein Spiegel der Gesellschaft. Im Fall der ermordeten Lena in Emden blieb es nicht bei Stammtischparolen – nach der Inhaftierung eines 17-Jährigen machten Mordaufrufe die Runde. "Es gibt nur eins: Erschießen", schrieb jemand bei Facebook. In der Nacht zum Mittwoch belagerten rund 50 Menschen stundenlang das Emdener Polizeigebäude. Am Freitag wurde der Jugendliche dann als unschuldig aus der Untersuchungshaft entlassen.

Im Internet stoßen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Persönlichkeitsrechte so zusammen, dass sich nur im Einzelfall klären lässt, welches Rechtsgut übergeordnet ist. Die Privatsphäre ist geschützt. Auch Facebook-Seiten und Blogs müssen sich daran halten.

Zivil- oder gar strafrechtlich relevant wird es bei falschen Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, Beleidigungen oder Schmähkritik. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, sagte zu den Vorkommnissen in Emden: "Wer hinter den Lynchaufrufen steckt, muss die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen."

Der Direktor der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden, Rudolf Egg, bemängelte, dass sich auch Medien teilweise der Vorverurteilung angeschlossen hätten. Der Regensburger Kriminologe Henning Ernst Müller mahnte in einem Blog-Beitrag, dass auch Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Art der Öffentlichkeitsarbeit überdenken sollte. Wenn vorläufige Ermittlungsergebnisse in Strafverfahren der Öffentlichkeit mitgeteilt würden, könne dies enorm gefährlich sein.

So wie es die Hetzreden im Netz gibt, stellen sich auch andere diesen entgegen. Nach der Freilassung des 17-Jährigen schrieb ein Facebook-Nutzer: "Zum Glück gibt es so etwas wie die von Euch geforderten Strafen hier nicht. Es hätte mal wieder einen Unschuldigen getroffen." (pek)