E-Bilanz: Unternehmer befĂĽrchten hohe Kosten
Die deutsche Wirtschaft ist alles andere als glĂĽcklich ĂĽber die kommende E-Bilanz. Die meisten Unternehmen befĂĽrchten massive Zusatzkosten.
Soviel ist sicher: Die E-Bilanz kommt. Dennoch ist aktuell nur ein sehr kleiner Teil der Unternehmen schon auf die EinfĂĽhrung vorbereitet, wie eine aktuelle Studie der Adept Consult AG zeigt. 50 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, momentan in den "ersten Vorbereitungen" zu stecken. 16 Prozent haben noch gar nichts unternommen und 24 Prozent haben mit "Vorstudien" begonnen. Nur 14 Prozent sind dabei, ein ernsthaftes Fachkonzept zu entwickeln.
Als Chance für mehr Transparenz und straffere Prozesse – wie die E-Bilanz von den zuständigen Stellen dargestellt wird – sehen die Betriebe sie nicht. 68 Prozent wollen nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Das könnte auch am finanziellen Aspekt liegen. Denn die E-Bilanz, so sind sich die meisten Unternehmer sicher, wird sie teuer zu stehen kommen. Ein Viertel der Befragten erwartet zusätzliche Kosten von 100.000 Euro, 13 Prozent rechnen sogar mit 250.000 Euro. 38 Prozent gehen von Aufwendungen um die 20.000 Euro aus.
Die Kosten stecken in Personal und Technik und hier wollen die Unternehmen sparen. Die Mehrheit der Firmen will versuchen, die Herausforderungen mit den eigenen Mitarbeitern bzw. mit der Hilfe von Wirtschaftsprüfern zu stemmen. Ein Drittel der befragten Unternehmen will außerdem zunächst Nur 37 Prozent wollen parallel zum ERP-System eine spezielle E-Bilanz-Lösung einführen.
Zugleich äußern sich auch Vertreter der deutschen Wirtschaft nach wie vor kritisch. So haben acht Wirtschaftsverbände – darunter der Deutsche Industrie- und Handelkammertag, der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen – eine gemeinsame Erklärung zu "Anforderungen an die Erstellung einer E-Bilanz" abgegeben.
Darin wird kritisiert, dass die Anforderungen der von Bundesfinanzministerium nach der Pilotphase veröffentlichen "FAQ-Liste" an verschiedenen Stellen über die ursprünglich festgestellen Grundsätze hinausgehe und es deshalb Klarstellungsbedarf gäbe.
So sei neuerdings eine zeitliche Befristung der sogenannten Auffangpositionen vorgesehen. Insgesamt wurden 30 davon für nicht näher aufgeschlüsselte Buchungen eingerichtet. Werde diese Erleichterung nun, wie in der FAQ-Liste vorgesehen, auf einen Zeitraum von 5 bis 6 Jahren beschränkt, könnte dies nach Ablauf dieser Zeit einen erneuten Umstellungsaufwand für die Firmen bedeuten.
Auch seien "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren" in der GuV bislang unter einem Posten ausgewiesen worden. Die Taxonomie der E-Bilanz verlange aber nun eine genaue Aufteilung dieser Aufwendungen mit einer Aufgliederung der einzelnen steuerlichen Sachverhalte. Durchaus erleichternd für die Finanzverwaltung, die so mehr Daten bekommt, aber ein erhöhter Aufwand für Unternehmen.
Die Verbände regen deshalb an, die noch in diesem Jahr geltende Nichtbeanstandungsregelung auch auf das Veranlagungsjahr 2013 auszudehnen. Die Auswertung der für das Jahr 2012 optional elektronisch übermittelten Bilanzen könne schließlich erst 2013 erfolgen. Bei den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen sei noch "mit umfangreichen Änderungen" zu rechnen. (gs)