Anhörung zu Verhaltensregeln in der .eu-Zone

Eurid bittet die Öffentlichkeit um Stellungnahmen zum geplanten Verhaltenskodex für die Registrare von .eu-Domains.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Monika Ermert
  • Johannes Endres

Die Registry für .eu-Domains Eurid hat den geplanten "Code of Conduct" für .eu-Registrare veröffentlicht. Registrare, die das Regelwerk unterschreiben, dürfen sich danach mit einem Label schmücken, das hohe Qualität für die Nutzer signalisieren soll. Nutzer könnten auf diese Weise eine bessere Entscheidung bei der Auswahl ihres Registrars treffen, schrieb Eurid in einer Pressemitteilung. Nach den Registraren selbst, mit denen der Code in den zurückliegenden Monaten diskutiert worden war, ist nun auch die Öffentlichkeit zu Stellungnahmen aufgerufen. Die Frist für Verbesserungsvorschläge läuft bis zum 16. März. Ende März soll der Code in Kraft treten.

Viele der Regeln würde der gemeine Nutzer wohl für selbstverständlich halten, etwa die Eingangsbestätigung eines Kundenauftrags mit Zeitstempel, eine transparente Darstellung der angebotenen Dienste und Preise, ein sicherer Bezahlmodus oder die Versicherung, dass persönliche Daten nur dann weitergegeben werden, wenn eine zuständige Behörde dies offiziell verlangt. An der ein oder anderen Stelle hat Eurid die Anforderungen allerdings genau spezifiziert, beispielsweise hat der Kunde ein Recht, die Abarbeitung seiner Aufträge oder Anfragen innerhalb von drei Arbeitstagen zu verlangen. Beschwerden der Kunden sollen innerhalb von fünf Arbeitstagen beantwortet werden.

Eine Reihe von Punkten versucht, Praktiken zu begegnen, die im Registrargeschäft immer wieder für Ärger sorgen. So sollen Registrare keine Domains in eigenem Namen registrieren – auch nicht über Mitarbeiter – abgesehen von den Domains die sie fürs eigenen Geschäft kaufen. Auch die häufig praktizierte Eintragung der Registraradressen im Whois anstelle der Kundendaten soll nicht erlaubt werden. Ob Kunden an dieser Stelle darüber immer ganz glücklich sind, bleibt abzuwarten. Korrekte Angaben im Whois und bei der Länderkennung für den Kunden seien für Kunden und für die Registrare verpflichtend, heißt es im Code.

In vielen Punkten dienen die Regeln wohl auch den Zielen, die von Seite des Gesetzgebers an die Registries herangetragen werden. Mickey-Mouse-Einträge in Whois-Datenbanken, von manchen Kunden bewußt gewählt, sind laut Code nicht mehr opportun. Auch über Preisdumping könnten sich Kunden vielleicht freuen, der Code aber verbietet es.

Verstößt ein Registrar gegen die die selbst auferlegten Regeln, kann der "Council of Conduct" Sanktionen bis zum dauerhaften Entzug des Labels verhängen. Zunächst soll jeweils eine Warnung ausgesprochen werden. Das Ratsgremium soll sobald wie möglich mit 12 Interim-Räten besetzt werden, die dann durch Los die acht Registrarmitglieder im 15-köpfigen endgültigen Council of Conduct bestimmen sollen. Vier weitere Ratsmitglieder aus nicht-EU-Staaten sollen vom Rat selbst bestimmt werden. Zwei Mitglieder will Eurid aus dem Kreis europäischer Verbraucherinitiativen bestimmen, ein Mitglied vertritt Eurid selbst im Rat. Nachzulesen sind die Verfahren auf der Eurid-Webseite. Registrare können sich noch bis zum 20. März um einen Sitz im Rat bewerben. (Monika Ermert) (je)