Gericht: Medienanstalt darf über Belegung von Kabelnetz entscheiden

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg darf weiterhin bestimmen, welche Fernsehprogramme in das Berliner Kabelnetz eingespeist werden.

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  • dpa

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) darf weiterhin bestimmen, welche Fernsehprogramme in das Berliner Kabelnetz eingespeist werden. In jenen Teilen der Stadt, in dem nur 34 Kanäle zu sehen sind, behalte die MABB das letzte Wort, entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Mitteilung vom Freitag. Die Betreiberfirma Kabel Deutschland hatte dagegen geklagt, dass der Medienrat der MABB im so genannten Nichtausbaugebiet des Berliner Netzes über die Programmbelegung entscheidet (AZ: VG 27 A 166.04).

In dem mit Breitband ausgestatteten Ausbaugebiet, über das die Zuschauer bis zu 55 Kanäle empfangen können, hatte die MABB Kabel Deutschland die letzte Entscheidung über die Programme überlassen. Zum Ausbaugebiet gehören Teile von Berlin-Mitte sowie größere Teile im Osten der Hauptstadt.

Laut Verwaltungsgericht müssten bereits 20 Programme zwingend verbreitet werden. Dies sehe der Medienstaatsvertrag vor. Auch sei es zulässig, dass über die restlichen 14 Kanäle der unabhängige Medienrat und nicht der von wirtschaftlichen Interessen geleitete Netzbetreiber entscheidet. Anders als von Kabel Deutschland dargestellt, sei dies auch mit europäischem Recht vereinbar. (dpa) / (jk)