Hooligan-Datei wächst weiter an

Vor drei Jahren waren noch knapp 11.000 Personen in der Datenbank "Gewalttäter Sport" beim Bundeskriminalamt gespeichert, mittlerweile sind es bereits etwas über 13.000. Über 2100 davon haben Stadienverbot.

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Die sogenannte Hooligan-Datei hat in den vergangenen drei Jahren weiter zugelegt. Waren vor drei Jahren noch knapp 11.000 Personen in der Datenbank "Gewalttäter Sport" beim Bundeskriminalamt (BKA) gespeichert, sind es mittlerweile bereits etwas über 13.000. Über 2100 davon haben bundesweit Stadienverbot; allein in Nordrhein-Westfalen haben Fußballvereine der Ligen 869 entsprechende Auflagen erteilt. Dies geht aus der jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor.

Die Oppositionspartei interessierte sich auch dafür, ob die Hooligan-Datei möglicherweise für Gesichtsscanner an den Eingängen von Fußballstadien zur besseren Durchsetzung von Stadienverboten verwendet werden soll. Vor Kurzem habe es Berichte über einen solchen Vorschlag des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Innenressortchef Lorenz Caffier (CDU), gegeben. Demnach sollen Gewalttäter nicht in die Sportstätten eingelassen werden. Die Bundesregierung hält eine "abschließende Einschätzung" dieses Vorstoßes derzeit aber noch nicht für möglich. Zunächst bleibe die von Caffier angekündigte Machbarkeitsstudie abzuwarten, an der Bundesbehörden "weder finanziell noch aktiv beteiligt sind".

Das BKA sei vom Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern zu biometrischen Systemen im Allgemeinen und zur Realisierbarkeit des geplanten Szenarios angefragt worden, räumt das Bundesinnenministerium jedoch ein. Das BKA habe 2006 und 2007 mit dem Projekt "Gesichtserkennung als Fahndungshilfsmittel" am Mainzer Hauptbahnhof die Technik in einem "nichtkooperativen Fahndungsszenario" getestet. Die Identifizierungsraten hätten damals abhängig von den Lichtverhältnissen bei bis zu 60 Prozent gelegen. Aktuell bearbeite oder plane das BKA nach dem ernüchternden Versuch keine Vorhaben, bei denen mit Hilfe automatisierter Gesichtserkennung gesuchte Personen "in der Menge" ausgespäht werden sollten.

Personenbezogene Informationen würden in der Verbunddatei "Gewalttäter Sport" ausschließlich nach einer Einzelfallprüfung nach dem Bundeskriminalamtsgesetz und der entsprechenden Errichtungsanordnung gespeichert, erläutert die Bundesregierung. Die Datenbank diene der "Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen". Erfasst werden könne man auf Basis "eingeleiteter und abgeschlossener Ermittlungsverfahren sowie rechtskräftiger Verurteilungen" unter anderem bei "Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib und Leben oder fremde Sachen" oder bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. An die Bundespolizei seien seit 2005 insgesamt 26 Löschungsersuche gerichtet worden, 14 davon sei stattgegeben worden. Sonst seien allein die "datenerhebenden Stellen" für Löschanträge zuständig. (anw)