GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen VideoTube

Die Verwertungsgesellschaft hat nach eigenen Angaben beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des deutschen Videoportals wegen unlizenzierter Musiknutzung erwirkt.

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Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA meldet einen weiteren Erfolg in ihren Bemühungen "gegen die Internetpiraterie". Das Landgericht Köln habe dem Betreiber der Videoplattform VideoTube per einstweiliger Verfügung untersagt, Werke aus dem GEMA-Repertoire unlizenziert zu nutzen, teilte die Verwertungsgesellschaft heute mit. Zahlreiche Videos seien mit Werken aus dem GEMA-Repertoire hinterlegt, zum Teil fänden sich ganze Musikvideos oder Konzertmitschnitte auf der Plattform. Die VideoTube GmbH habe bereits fortgeschrittene Lizenzverhandlungen mit der GEMA zuvor abgebrochen, heißt es weiter.

Die GEMA sieht in der Verfügung des Kölner Landgerichts auch ein "Signal für die rechtliche Bewertung von Web-2.0-Plattformen" insgesamt. "Die Entscheidung zeigt, dass die Betreiber dieser Plattformen sich nicht jeglicher Verantwortung für Verletzungen des Repertoires unserer Mitglieder durch ihre Nutzer entziehen können", bewertet der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker den Entscheid. Ein Sprecher der VideoTube GmbH war am Mittwochabend nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Mit dem Platzhirsch YouTube ist sich die GEMA Berichten zufolge inzwischen einig geworden. Für die Nutzung GEMA-relevanter Inhalte zahlt das Videoportal von Google demnach zunächst eine Pauschale. Unterdessen geht der Streit der Verwertungsgesellschaft mit dem Filehoster RapidShare, dem die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte vorgeworfen wird, weiter. Gegen die Schweizer RapidShare AG hatte die GEMA ebenfalls eine Verfügung sowie ein erstinstanzliches Urteil erwirkt. Der Filehoster sieht sich dagegen unter dem Schutz des Haftungsprivilegs für Hosting-Anbieter und will die Angelegenheit mit einer negativen Feststellungsklage grundsätzlich geklärt wissen.

Die VideoTube-Betreiber waren bis Ende Mai auch Besitzer der Domain YouTube.de, mussten diese nach einem Streit mit Google aber abgeben. Die YouTube-Mutter Google hatte die Domain bereits im vergangenen Jahr beansprucht und angekündigt, diesem "Markenmissbrauch" ein Ende zu setzen. Nach einer außergerichtlichen Einigung, über deren Details beide Beteiligten Stillschwiegen bewahren, ist die Domain seit dem 1. Juni im Besitz von Google. (vbr)