Sind Online-Durchsuchungen verfassungswidrig?

Telepolis veröffentlicht den Wortlaut der Verfassungsbeschwerde gegen das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen.

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Von
  • Florian Rötzer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang Februar entschieden, dass das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Grundlage unrechtmäßig sei. Während sich auf Bundesebene Innenminister Dr. Schäuble und Justizministerin Frau Dr. Zypries weiterhin nicht einig sind, ob die Onlinedurchsuchung überhaupt notwendig ist, und die Generalbundesanwältin Monika Harms oder das BKA darauf dringen, wurden in Nordrhein-Westfalen vom dortigen Innenminister bereits Fakten geschaffen. Für den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen ist seit Dezember 2006 mit der Verabschiedung des veränderten Verfassungsschutzgesetzes die Onlinedurchsuchung bereits erlaubt. Doch das neue Gesetz war nicht nur wegen der Onlinedurchsuchung umstritten. Auch die "aktive Teilnahme" an Gesprächen in Chatrooms etc. wurde scharf kritisiert.

Gegen das Gesetz ist einen Tag nach seiner Verabschiedung bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt und am Freitag, dem 9. Februar 2007, durch den beauftragten Rechtsanwalt Dr. Fredrig Roggan eingelegt worden. Aufgrund des steigenden Interesses an der Problematik der Onlinedurchsuchung im Allgemeinen sowie der Verfassungsbeschwerde im Besonderen hat die Beschwerdeführerin, Twister (Bettina Winsemann), heute ihr Einverständnis dazu gegeben, den Volltext der Verfassungsbeschwerde (ohne die privaten Daten zur Zulässigkeit) zu veröffentlichen.

Telepolis stellt das ungekürzte Dokument online bereit:

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