Neue Datenschutzklauseln von O2 sorgen für Verwirrung
Der Mobilfunkanbieter bittet Bestandskunden per SMS, geänderten Regelungen für die Speicherung von Verkehrsdaten zuzustimmen. Eine Verbindung zur gefürchteten Vorratsdatenspeicherung gibt es laut O2 aber nicht.
Der Mobilfunkanbieter O2 hat mit einer Kurzmitteilung an zahlreiche Vertragspartner Unruhe ausgelöst: In der SMS bittet O2 um die Zustimmung für die weitere Zusendung von Informationen über "Tarife, Services und Vorteile". Die betroffenen Kunden werden dabei auf eine gesonderte Webseite des Unternehmens verwiesen, wo sie die "geänderten gesetzlichen Datenschutzbestimmungen" nach dem Einloggen einsehen und akzeptieren können. Als Dankeschön für die Einwilligung zur Nutzung der persönlichen Daten gibt es Geschenkgutscheine, Bücher oder Rabattpunkte.
Der Chaos Computer Club (CCC) schöpfte angesichts der überraschend vorangetriebenen Vertragsauffrischung Verdacht. Er vermutete in einem "Chaos-Update", dass sich O2 damit für die momentan in Berlin und Brüssel verstärkt kontrovers diskutierte Vorratsspeicherung aller Telekommunikations-Verkehrsdaten rüsten wolle. "Die sich bietende Chance konnte die Marketingabteilung des Unternehmens offensichtlich nicht unergriffen lassen: Bei der Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung -- die der Konzern euphemistisch als 'neue gesetzliche Datenschutzbestimmungen' ins Gegenteil verkehrt -- stimmen die Kundinnen zeitgleich der Nutzung der Kundenstammdaten zu Werbe- und Marktforschungszwecken zu", argwöhnte die Hackervereinigung. Interessant sei vor allem, dass O2 explizit auch das Recht zur Verarbeitung von Standortdaten seiner Nutzer einfordere.
An der Verknüpfung der SMS-Aktion mit der Vorbereitung einer eventuell über Brüssel eingeführten Vorratsdatenspeicherung ist laut einem O2-Sprecher aber "nix dran". Der Fall ist demnach komplexer. Gemäß der Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) hätten Anbieter schon seit 2000 die Möglichkeit, Verkehrsdaten der Nutzer mit deren Einwilligung unter anderem für Zwecke der Abrechnung oder auch für die Vermarktung von Diensten bis zu sechs Monate lang zu speichern, erklärte O2-Regulierungsexperte Dennis Wolf gegenüber heise online. Es handelt sich dabei insbesondere um die Daten der Verbindung mit beteiligten Anschlüssen, ihre Dauer, zum Einsatz kommende Kartennummern und um die Standortdaten beim Mobilfunk.
Diese umstrittene Regelung wurde ähnlich auch im 2003 novellierten Telekommunikationsgesetz (TKG) in den Datenschutzregelungen von Paragraph 96 ff. fortgeführt. Allerdings mit einem "Dogmawechsel", wie Wolf konstatiert: Würden sich Kunden nicht explizit für oder gegen eine Datenspeicherung aussprechen, seien die anfallenden Verkehrsdaten vollständig zu speichern.
O2 fragt laut Wolf seine Kunden zwar immer schon bei einem Vertragsabschluss explizit, ob die Verbindungs- und Standortdaten nach Rechnungsstellung gelöscht oder für drei oder sechs Monate aufbewahrt werden sollen und ob diese auch fürs Marketing genutzt werden dürfen. Mit der SMS-Aktion gehe es nun aber darum, auch jene Bestandskunden noch einmal um ihr Placet zu fragen, die Verträge noch aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des neuen TKGs halten. Die vom CCC angenommene Erschließung von Vorratsdaten für unternehmensinterne Zwecke sei dagegen absurd, da die von den Strafverfolgern verlangten Informationen laut Wolf gemäß der diskutierten Gesetzesentwürfe "auf einem gesonderten Server gelagert werden müssten und auch generell nicht für Marketingzwecke genutzt werden dürften".
Für eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung für zwölf bis 36 Monate sieht Wolf dagegen nach wie vor "keine Notwendigkeit". Die Branche wehre sich gemeinsam über ihre Verbände gegen die Vorstöße aus Brüssel, "weil uns das de facto richtig Geld kosten würde". Zudem gehe es dabei etwa auch um die Registrierung fehlgeschlagener Anrufversuche, was die Anbieter selbst überhaupt nicht interessiere. (Stefan Krempl) / (jk)