Sperrung von rund 26.000 Dialern durch RegTP war rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage einer Herstellerin von Dialern abgewiesen, mit der diese sich gegen die Rücknahme von Registrierungsbescheiden für ihre Dialer gewandt hatte.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Rechtmäßigkeit der Sperrung von rund 26.000 Dialern durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) bestätigt. Das Gericht wies die Klage eines Herstellers von Dialern ab, mit der dieser sich gegen die Rücknahme von Registrierungsbescheiden für seine Dialer gewandt hatte. Die Regulierungsbehörde hatte die Registrierungsbescheide zurückgenommen, nachdem sie aufgrund von Verbraucherbeschwerden festgestellt hatte, dass einzelne der von der klagenden Firma hergestellten Dialer in mehrfacher Hinsicht nicht den von der Regulierungsbehörde definierten Mindestanforderungen entsprachen und zum Beispiel keine so genannte "Wegsurfsperre" enthielten, die das Aufrufen kostenfreier Internetangebote unter Beibehaltung der über den Dialer hergestellten kostenpflichtigen Verbindung verhindert.

Die Regulierungsbehörde habe zutreffend festgestellt, dass die überprüften Dialer die erforderlichen Mindestvoraussetzungen nicht einhielten, entschieden die Kölner Richter. Die Behörde habe zudem aus den Fehlern der überprüften Dialer schließen dürfen, dass auch die übrigen registrierten Dialer der klagenden Firma fehlerhaft seien, da die Klägerin deren ordnungsgemäßes Funktionieren nicht ausreichend nachgewiesen habe. Eine Rücknahme der Registrierungsbescheide sei im Interesse des Verbraucherschutzes erforderlich. Gegen das Urteil kann die Klägerin nun einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster stellen. (pmz)