Telekom bei Auslandsverbindungen nicht mehr marktbeherrschend

Die Bundesnetzagentur wird die Deutsche Telekom bei Auslandsverbindungen künftig nicht mehr regulieren.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Bundesnetzagentur wird die Deutsche Telekom bei Auslandsverbindungen künftig nicht mehr regulieren. Auf Grund der jüngsten Entwicklungen sei der Konzern nicht mehr als marktbeherrschend anzusehen, sagte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth. Damit muss die Telekom ihre Preise für Auslandstelefonate vorab nicht mehr genehmigen lassen. Als einen der Gründe nannte Kurth das Absinken des Marktanteils der Telekom auf unter 40 Prozent. Die Herausnahme der Auslandsverbindungen der Telekom aus der Regulierung muss allerdings noch von der EU-Kommission genehmigt werden.

Die Agentur habe die "Analyse von 12 der 18 Märkte, die europaweit harmonisiert für eine Regulierung empfohlen sind", nunmehr abgeschlossen betonte Kurth: "Wir können auch dort Regulierungseingriffe zurücknehmen, wo es erfreuliche wettbewerbliche Entwicklungen gibt." Kurth betonte, die Entscheidung habe nichts mit der derzeitigen Debatte um Veränderungen im Telekommunikationsrecht zu tun und spielte damit anscheinend auf eine Vereinbarung im schwarz-roten Koalitionsvertrag an. Danach soll das geplante Glasfasernetz der Telekom mit Bandbreiten für Endkundenanschlüsse von bis zu 50 MBit/s anfangs von der Regulierung ausgenommen werden. Dies stieß bereits auf einige Kritik; auch Kurth selbst hatte die Telekom aufgefordert, das neue Netz freiwillig für die Konkurrenz zu öffnen, während die EU-Kommission wegen der Telekom-Regelung Bedenken gegen den Koalitionsvertrag äußerte.

"Der Rückzug der Regulierungseingriffe macht aber deutlich, dass wir uns dort, wo es Veränderungen der Marktverhältnisse gibt und die Deutsche Telekom AG in Teilmärkten ihre marktbeherrschende Stellung verliert, auch mit Regulierungsauflagen zurückziehen", betonte Kurth die Haltung der Netzagentur. Es gebe schließlich auch bereits einige Bereiche, die schon bisher nicht der Regulierung unterlagen oder davon freigestellt worden seien, darunter etwa der Endkundenmarkt für Mobilfunkdienstleistungen. (jk)