Bundesnetzagentur legt Analysen zum Telekommunikationsmarkt vor

Für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung stellte die Behörde fest, dass für Kupferleitungen und hybride Glas-Kupfer-Leitungen das Monopol der Telekom mit einem Marktanteil von 90 Prozent faktisch noch besteht.

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  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Bundesnetzagentur hat 12 der 18 Telekommunikationsmärkte analysiert, die europaweit für eine Regulierung vorgesehen sind. Dabei stellt sie fest, welche Märkte noch reguliert werden müssen und für welche Märkte Regulierungen auf Grund eines funktionierenden Wettbewerbs nicht mehr nötig sind. Für den Markt der Zuführung, Terminierung und den Transit von Interconnection-Leistungen stellte die Behörde fest, dass die Deutsche Telekom nach wie vor über eine "beträchtliche Marktmacht" verfügt. Allein im Bereich der Transitverbindungen zwischen zwei Mobilfunknetzen sowie bei den Auslandsverbindungen herrscht inzwischen ein wirksamer Wettbewerb.

Bei Auslandsverbindungen, für die die Netzagentur bereits die Herausnahme der Telekom aus der Regulierung verkündete, werden jährlich rund 10 Milliarden Minuten vertelefoniert, im Inland sind es rund 200 Milliarden Minuten. Der Auslandsumsatz entspricht 900 Millionen Euro, die Umsätze für den Inlandsmarkt betragen rund 7 Milliarden Euro. "Der Marktanteil ist aber nicht das Hauptkriterium, um von einer Regulierung künftig abzusehen", erklärte Matthias Kurth. Ebenso entscheidend sei die Wettbewerbsintensität, die bei Auslandsverbindungen "erheblich höher" als bei den Inlandsverbindungen sei. So gibt es zehn relevante Wettbewerber mit signifikanten Beiträgen. Die Gründe hierfür sind die besseren Beschaffungsmöglichkeiten der entsprechenden Vorleistungen und der höhere Anreiz der Kunden, bei den teureren Auslandsgesprächen zu sparen.

Für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung stellte die Behörde fest, dass für Kupferleitungen und hybride Glas-Kupfer-Leitungen das Monopol der Telekom mit einem Marktanteil von 90 Prozent faktisch noch besteht. Von der Regulierung ausgenommen wird jedoch der Zugang zu reinen Glasfaserleitungen, die in der Regel für Geschäftskunden bis ins Haus gelegt werden. Dies entspricht der relevanten EU-Marktempfehlung. Dabei handelt es sich aber nicht um die Infrastrukturen etwa für VDSL-Produkte, die dem Bitstromzugang-Markt angehören. Obwohl die EU-Kommission hier eine Betrachtung der Zugänge zur VDSL-Infrastruktur erwartete, legte die Bundesnetzagentur diese nicht vor. Weil die EU-Kommission deshalb nun "ernsthaft bezweifelt", dass die Marktanalyse mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, wird der Analyseentwurf der Behörde zwei Monate lang geprüft.

"Da weder eine VDSL-Infrastruktur in Deutschland vorhanden noch die Endkundenprodukte derzeit verfügbar sind, wäre dies eine Marktuntersuchung, die auf doppelten Prognosen aufsetzen müsste", begründete Kurth seine Abweichung von den EU-Vorgaben. Man müsse vor einer Untersuchung aber erst die Marktentwicklung abwarten. Mit der aktuellen politischen Diskussion habe dies nichts zu tun. Der schwarz-rote Koalitionsvertrag schlägt vor, das geplante Glasfasernetz der Telekom mit Bandbreiten für Endkundenanschlüsse von bis zu 50 MBit/s von der Regulierung auszunehmen. Kurth: "Es liegt noch kein Gesetzesvorschlag vor." Die Bundesnetzagentur müsse auch nicht vorrausschauend aktiv werden, da es bei VDSL anders als bei Voice-over-IP keine internationale, sondern nur eine von der Deutschen Telekom getriebene Diskussion gäbe. Die Marktteilnehmer sollten selbst die Diskussion suchen, empfahl Kurth.

Den Markt für Voice-over-IP-Telefonie ordnet die Bundesnetzagentur übrigens den Sprachtelefonie-Märkten zu. Kurth erklärte: "Dies ist kein eigener Markt, weil es keinen wesentlichen Qualitätsunterschied gibt." Genaue Angaben darüber, wie viel Minuten über Voice-over-IP bereits abgewickelt werden, gibt es nicht. Kurth erinnerte daran, dass sich der Rückgang der klassischen Sprachtelefonie nicht nur durch Voice-over-IP, sondern auch durch den Mobilfunk verursacht sein kann, da hier ebenfalls ein Substitutionswettbewerb stattfindet.

Ebenfalls neu ist die Feststellung der Bundesnetzagentur, dass sich auf dem Markt für die Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen "faktische Monopole" gebildet haben. Sie sieht T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 in ihren jeweiligen Netzen als marktbeherrschend an. So kann der nachfragende Netzbetreiber den angewählten Endkunden nur im jeweiligen Netz erreichen und damit den Mobilfunknetzbetreiber nicht umgehen. Der Anrufende zahlt grundsätzlich und hat keinen Einfluss auf die Terminierungskosten. Es ist der angerufene Teilnehmer, der mit seiner Auswahl des Netzbetreibers die Höhe der Verbindungspreise bestimmt. Deshalb ist sein Interesse an diesen Kosten bei der Auswahl eines Netzbetreibers gering. "Wir werden Maßnahmen prüfen, die Anfang 2006 am Markt greifen sollen", kündigte Matthias Kurth an.

Für die restlichen sechs Märkte will die Bundesnetzagentur ihre Analysen im ersten Quartal 2006 vorlegen. Finnland hat bislang als einziger EU-Mitgliedstaat alle Marktanalysen vorgelegt. Irland, die Niederlande und Großbritannien müssen nur noch eine Analyse vorlegen. Ein Vertragsverletzungsverfahren riskieren derzeit Belgien, Estland, Lettland, Luxemburg, Polen, Tschechien und Zypern, die bislang keine einzige Analyse vorzeigen konnten – denn auch mit Nichtstun lässt sich der europäische Rechtsrahmen unterlaufen. Selbstkritisch merkte Kurth an, dass Deutschland mit seinem langen Gesetzgebungsverfahren zum Telekommunikationsgesetz ein Jahr später als geplant anfangen konnte. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)