US-Politiker fordert nach Datenschutzunfall bei AOL Sammelbeschränkung

Website-Betreiber sollen persönliche Daten, die nicht benötigt werden, nicht unbegrenzt sammeln dürfen, fordert der demokratische Kongressabgeordnete Ed Markey.

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Der demokratische Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses Ed Markey nimmt die jüngste massive Datenschutzverletzung des Providers AOL zum Anlass, für seinen Gesetzesentwurf The Eliminate Warehousing of Consumer Internet Data Act of 2006 (EWOCID, H.R.4731) die Werbetrommel zu rühren. Mit dem Gesetz sollen Website-Betreiber dazu verpflichtet werden, nicht mehr benötigte Daten mit persönlichen Informationen wie Namen, Adresse, Geburtsdatum, Telefon- und Versicherungsnummern zu löschen. In einer Mitteilung erläutert Markey, der sich auch für "Netzneutralität" einsetzt, anlässlich des Vorfalls bei AOL zeige sich, dass die fortdauernde unbegrenzte Anhäufung von Daten unterbunden werden müsse.

Am Sonntag war bekannt geworden, dass AOL 19 Millionen Suchanfragen von 658.086 Kunden aus einem Zeitraum von drei Monaten für Forschungszwecke in einem Wiki zur Verfügung gestellt hat. Der Provider hat die Daten inzwischen entfernt und sich für den Vorfall entschuldigt. Markey glaubt mit seinem im Februar im US-Parlament eingebrachten Gesetzesvorhaben, solchen massiven Datenschutzverletzungen einen Riegel vorschieben zu können. Es wurde bislang von den republikanischen Vertretern blockiert, doch nun hofft Markey laut Medienberichten, dem Entwurf neuen Schwung verleihen zu können.

Unternehmen wie der Suchmaschinenanbieter Google, deren Kapital die Sammlung von Daten darstellt, sehen das Vorhaben skeptisch. Google-CEO Eric Schmidt sieht in seinem Unternehmen auch weniger Gefahren durch ähnliche "Unfälle" wie bei AOL, sondern eher durch die Datengelüste der US-Regierung. Es existieren beim Suchspezialisten laut Medienberichten Pläne für einen ausgefeilten Schutz der dortigen Datenbanken. Anfang dieses Jahres hatte sich Google erfolgreich juristisch gegen eine vom US-Justizministerium verlangte Aushändigung von Benutzerdaten gewehrt.

Kritiker des Markey-Gesetzes gehen die vorgeschlagenen Bestimmungen zu weit, da sie auch die Betreiber kleiner Webseiten betreffen würden. Der Fall US-Regierung vs. Google wäre durch das Gesetz ohnehin nicht abwendbar gewesen, da die Regierung von dem Suchmaschinenhersteller keine persönlichen Daten angefordert habe. Und dass nicht einmal konkrete persönliche Daten dazugehören, aus dem Wust der anonymisierten Suchanfragen, den AOL veröffentlicht hatte, eine konkrete Person nachzuvollziehen, schilderte gestern die New York Times. Nun wird in US-Medien darüber spekuliert, dass sich spezialisierte Rechtsanwälte der Angelegenheit annehmen und AOL verklagen. (anw)