Schaar warnt vor kommerziellem Missbrauch von Telekommunikationsdaten

Der Bundesdatenschutzbeauftragte plädierte dafür, das traditionelle Fernmeldegeheimnis zu einem allgemeinen Mediennutzungsgeheimnis weiter zu entwickeln.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 131 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte auf dem sechsten Symposium "Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telediensten" in Bad Godesberg vor Gefahren, die sich aus der zunehmenden Überwachung des Fernmeldeverkehrs und der auf europäischer Ebene diskutierten Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten ergeben. So seien die Daten nicht nur für die Betroffenen oder die Anbieter der von ihnen genutzten Dienste interessant. "Sie bilden ein wichtiges Geschäftsfeld auch für diejenigen, die mit den Daten handeln wollen", betonte Schaar.

Als Beispiel führte Schaar den Fall der kanadischen Bundesdatenschutzbeauftragten Jennifer Stoddart an. Vor wenigen Tagen hatte ein Journalist Stoddart ihre eigenen Telefonverbindungsdaten – sowohl über die von ihrem privaten Anschluss geführten Gespräche als auch die Verkehrsdaten des ihr von der Regierung zur Verfügung gestellten Blackberry-Systems – auf den Tisch gelegt. Der Journalist hatte die Daten, die sich über mehrere Monaten erstreckten, ohne weitere Nachfragen für 200 Dollar bei einem US-Datenbroker online gekauft.

Über US-Websites seien noch weitaus sensiblere Daten gegen Entgelt erhältlich, erklärte Schaar. Der Fall zeige, dass digitale Daten nicht hundertprozentig vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden können. Angesichts der Internationalität der Netze sei es aber schwierig, den Datenschutz von Nutzern durchzusetzen. Schaar plädierte dafür, das traditionelle Fernmeldegeheimnis zu einem allgemeinen Mediennutzungsgeheimnis weiter zu entwickeln: "Eine Informations- und Wissensgesellschaft kann sich nur demokratisch ausbilden, wenn gerade auch die digitale Kommunikation frei von Überwachung durch Dritte ist, egal ob es sich dabei um staatliche Stellen oder um Unternehmen handelt." (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)