eBay Deutschland will Mindestpreis-Option einfĂĽhren

Der deutsche Zweig des Online-Marktplatzes will ab Mitte April Verkäufern die Möglichkeit geben, in bestimmten Artikelkategorien mit verdeckten Mindestpreisen zu arbeiten.

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Der deutsche Zweig des Online-Marktplatzes eBay will ab Mitte April auch hierzulande Verkäufern die Möglichkeit geben, für Artikel in bestimmten Kategorien einen verdeckten Mindestpreis vorzusehen, unterhalb dessen ein Bieter das Angebotene nicht kaufen kann. Ein solcher Mindestpreis hat nichts mit dem Start- oder Mindestgebot zu tun, das jeder Anbieter von Auktionsartikeln festlegt. Es handelt sich vielmehr um eine vom Verkäufer festlegbare Preisschwelle, deren Höhe den Bietern nicht mitgeteilt wird. Das Bieten beginnt wie üblich beim meist sehr niedrig angesetzten Startpunkt, aber solange die Gebote die verdeckt festgelegte Schwelle nicht erreichen oder überschreiten, kommt kein Kaufvertrag zustande.

Eine solche Option ist im angelsächsischen Bereich als "Reserve Price" bekannt. Die eBay-Marktplätze in den USA und Großbritannien bieten sie an; die Firmenpolitik des deutschen Zweiges hat in der Vergangenheit ausdrücklich und sehr betont darauf verzichtet. Vor rund fünf Jahren hatte der deutsche eBay-Zweig noch selbstbewusst verkündet: "Einen solchen Mindestpreis wird es bei uns auch dann nicht geben, wenn wir irgendwann auf die Technik von eBay.com umsteigen."

Im deutschsprachigen Raum gab und gibt es bereits einige Anbieter von Online-Auktionen, die Verkäufern das Festlegen eines verdeckten Mindestpreises erlauben. Ihr Spektrum reicht von Amazon.de bis zu Ricardo.ch. Ohne Mindestpreis-Option kommen Atrada.de sowie die Waffen-, Angel- und Jagd-Auktionsplattform eGun aus. Umstritten waren die geheimen Preisschwellen, durch die viele Bieter sich an der Nase herumgeführt fühlten, schon vor fünf Jahren beim damaligen Ricardo.de.

Die Kategorien, für die eBay Deutschland die bisher gemiedene Option einführen will, betreffen Automobile, "spezielle Fahrzeuge", Boote und Flugzeuge sowie "Business & Industrie". Die Artikelseiten von Angeboten mit Mindestpreis sollen durch einen Hinweis gekennzeichnet werden. Das Unternehmen sieht die Änderung seiner bisherigen Politik als Anpassung an Erfordernisse der jeweiligen Marktsegmente und weist darauf hin, dass etwa im Business-to-Business-Handel mit Maschinen ein Mindestpreis bei klassischen Versteigerungen gang und gäbe sei. Allerdings hat man bei eBay bisher immer viel Wert darauf gelegt, dass die Online-Auktionen dort nichts mit klassischen Versteigerungen zu tun haben -- nicht zuletzt um den eigenen Status als neutraler Anbieter einer reinen Handelsplattform rechtlich halten zu können und nicht in den Status eines Auktionators zu rutschen.

Wer als Verkäufer die neue Mindestpreis-Option nutzen will, wird dafür eine zusätzliche Gebühr von jeweils 10 Euro entrichten müssen. Dieses Geld wird nach Ende der Auktion zurückerstattet -- aber nur, wenn der betreffende Artikel einen Käufer gefunden hat. Auf diese Weise will eBay offenbar erreichen, dass die Verkäufer mit dem Festlegen des "Reserve Price" behutsam umgehen. (psz)