Kabel Deutschland will von der Telekom Millionen zurĂĽck

Das Unternehmen verklagt die Deutsche Telekom auf Reduzierung der Miete für Kabelschächte. Diese betrage ein Vielfaches der vergleichbaren Entgelte, die der Ex-Monopolist VDSL-Anbietern berechnen darf.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Kabel Deutschland hat am heutigen Gründonnerstag Klage gegen die Deutsche Telekom beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Der Kabel-TV- und Internet-Anbieter will so durchsetzen, dass die Miete für die Mitbenutzung so genannter Kabelkanäle, sprich von der Telekom angemietete Leitungswege, gesenkt wird.

Kabel Deutschland will laut Mitteilung eine Reduzierung des jährlichen Entgelts von aktuell rund 100 Millionen Euro um circa zwei Drittel sowie die Rückzahlung von in der Vergangenheit "überzahlten" Beträgen in Höhe von rund 273 Millionen Euro zuzüglich Zinsen durchsetzen.

Kabel Deutschland begründet seine Forderung damit, dass die Leistung der Deutschen Telekom vergleichbar sei mit den Entgelten für die Mitbenutzung von Leitungswegen des Bonner Konzerns durch andere VDSL-Anbieter. Diese Preise seien von 2004 an zunächst bis Mitte 2013 durch eine Entscheidung der Bundesnetzagentur auf ein Preisniveau reguliert worden, das "deutlich niedriger liegt" als das gegenwärtig zwischen Kabel Deutschland und Telekom vereinbarte Entgelt.

In einer Stellungnahme hält die Deutsche Telekom dem entgegen, dass die Kabelanlagen, die Anbieter wie Kabel Deutschland nutzen, nicht identisch mit denen für VDSL-Anbieter seien, die von der Bundesnetzagentur reguliert worden sind. Der vereinbarte Preis sei "völlig korrekt", und es stehe Kabelnetzbetreibern frei, Kabelkanalanlagen von anderen Anbietern zu nutzen oder selbst Anlagen zu bauen.

Der jetzt eingereichten Klage seien jahrelange, letztlich ergebnislose Verhandlungen mit der Deutschen Telekom vorausgegangen, erläuterte ein Sprecher von Kabel Deutschland gegenüber heise online. Das Unternehmen selbst rechnet damit, dass das Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.

Für den Wunsch des Kabel-TV-Anbieters nach einer Gleichbehandlung mit den VDSL-Anbietern spricht die teilweise gemeinsame Geschichte der Unternehmen. Vor ihrer Privatisierung hatte die Deutsche Bundespost als Behörde und Monopolist sowohl das öffentliche Telefonnetz als auch die in den 1980er Jahren errichteten Kabel-TV- (CATV-)Netze betrieben. Nach der Gründung der Deutschen Telekom AG 1995 wurden die CATV-Netze an private Betreiber veräußert.

Während die heutigen Anbieter von ADSL- oder VDSL-Anschlüssen die Telefonleitungen zum Kunden mitbenutzen, bieten Firmen wie Kabel Deutschland Fernsehen oder Internet-Anschlüsse über die CATV-Anschlüsse an. Wegen der historisch gewachsenen Verflechtungen kommt es bis heute dazu, dass Konkurrenten der Deutschen Telekom deren Infrastruktur in Teilen mitbenutzen. (ssu)