1&1 erhöht VoIP-Preise [Update]

Der Provider hat auch für Bestandskunden die Preise für VoIP-Telefonate zu Mobilfunkanschlüssen erhöht und die 100 Freiminuten ins Festnetz gestrichen. Wer widerspricht, erhält die ursprünglichen Konditionen.

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Von
  • Urs Mansmann

Der Provider 1&1 hat die Preise für VoIP-Telefonate in die Mobilfunknetze von 19,9 auf 22,9 Cent erhöht und die bisher enthaltenen 100 Freiminuten gestrichen. Die Kunden wurden darüber in einer E-Mail mit dem Titel "Tarifinformation" informiert. Nur wer diese Nachricht, die über zusätzliche Features informierte, bis zum Ende durchlas, stieß auf die Informationen über die Preisänderungen, von der auch Bestandskunden betroffen sind. Allerdings fehlte in der Mail der laut AGB erforderliche Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Kunden.

1&1 teilte auf Nachfrage mit, dass von der Preiserhöhung alle Kunden betroffen seien, die zwischen 12. Juli 2004 und 15. Februar 2005 einen Vertrag geschlossen haben, der einen VoIP-Anschluss enthält. Wer von der Preiserhöhung betroffen ist, sollte umgehend Widerspruch einlegen. Laut Pressesprecher Michael Frenzel wird der Vertrag dann zu den ursprünglichen Bedingungen weitergeführt.

Ein Sonderkündigungsrecht durch die Preiserhöhung sieht 1&1 nicht als gegeben an. Auf Anfrage teilte 1&1 mit: "Vertraglich resultiert aus der Preiserhöhung kein Kündigungsrecht, sondern eine Widerspruchsmöglichkeit. Kunden, die ihre Widerspruchsmöglichkeit genutzt haben, wurden so gestellt wie ohne Preiserhöhung. Daher ist auch kein Anspruch auf eine außerordentliche vertragliche Kündigung erkennbar."

Nach Berichten von Kunden in diversen Foren akzeptierte 1&1 den Widerspruch jedoch nicht und kündigte die Verträge von sich aus. Das ist möglich, da 1&1 sich selbst in den AGB für die Internet-Telefonie ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen eingeräumt hat. Der Kunde kann in diesem Fall den zugehörigen DSL-Tarif innerhalb von 10 Tagen jedoch ebenfalls kündigen.

Update: 1&1-Pressesprecher Frenzel stellte gegenüber heise online inzwischen klar, dass die Verträge aus organisatorischen Gründen nicht zu den ursprünglichen Bedingungen weitergeführt werden können. Vielmehr würden Kunden, die Widerspruch einlegen, Gutschriften erhalten, welche die Preiserhöhung kompensieren. (uma)