Zuckerbergs Ex-Kommilitonen klagen gegen Facebook

Ehemalige Mitstudenten des Harvard-Abbrechers Mark Zuckerberg haben den Web-2.0-Unternehmer verklagt: Er soll Idee und Code für Facebook von ihnen geklaut haben.

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Während in der Branche zunehmend über einen möglichen Börsengang des Social Networks Facebook spekuliert wird, sieht sich Web-2.0-Prototyp Mark Zuckerberg von den Geistern seiner Vergangenheit eingeholt. In der kommenden Woche sollen Zuckerberg und einige Mitgründer vor Gericht. Ehemalige Kommilitonen der Elite-Uni Harvard werfen dem Facebook-Macher im Prinzip vor, Idee und Code zu Facebook geklaut zu haben. Sie fordern, dass Facebook dichtgemacht wird und ihnen die Kontrolle über die populäre Community übergeben wird – einschließlich der Profite (so es denn welche gibt). Erster Verhandlungstag ist der Mittwoch kommender Woche.

Die drei Kläger, Divya Narendra und die Brüder Cameron und Tyler Winklevoss, haben nach eigenen Angaben seit 2002 an der Idee eines Freundes-Netzwerks gearbeitet. Aus dem zunächst auf Harvard beschränkten Projekt wurde ein Netzwerk auch für andere Universitäten namens ConnectU. Der heute 23-jährige Zuckerberg hatte dem Team im Jahr 2003 eine Weile als Programmierer angehört. Die Kläger werfen ihm vor, den Quellcode, das Design und die Idee des Studentennetzwerks übernommen und damit sein eigenes Projekt TheFacebook.com vorangetrieben zu haben, das er dann drei Monate später startete. Während dieser Zeit habe er die ConnectU-Leute im Glauben gelassen, weiter an ihrem Projekt zu arbeiten.

Neu ist der Vorwurf nicht. Die Klage wurde erstmals im Jahr 2004 eingereicht, als Facebook schon etwa 200.000 Nutzer hatte und sich das später gestartete ConnectU bei Nutzerzahlen im vier- bis fünfstelligen Bereich bewegte. Doch das Verfahren zog sich hin, bis es im März dieses Jahres aus verfahrenstechnischen Gründen schließlich eingestellt wurde. Weil eine rechtliche Bewertung nicht stattfand, haben die ConnectU-Macher ihre Klage am 28. März erneut eingereicht. Nach einigem Hin und Her der zahlreich beteiligten Anwälte wird am 25. Juli erstmals vor Richter Douglas P. Woodlock am Bezirksgericht in Boston (US-Bundesstaat Massachusets) verhandelt. Zur Anhörung kommen die von Facebook und den Beklagten gestellten Anträge auf Klageabweisung. Facebook hat die Klage darüber hinaus mit einer Gegenklage beantwortet und wirft dem Gegner unfaires Geschäftsgebaren und ebenfalls Diebstahl geistigen Eigentums vor.

Beobachter halten es jetzt für einen guten Zeitpunkt, solche Vorwürfe gegen Facebook zu erheben. Sollte das Unternehmen, nachdem es im vergangenen Jahr angeblich eine 1-Milliarde-Dollar-Offerte von Yahoo abgelehnt hatte, derzeit tatsächlich einen Börsengang vorbereiten, dürfte das die Chancen für eine großzügige außergerichtliche Einigung erhöhen. Die strategische Platzierung der Klage könne ConnectU aber nicht zum Vorwurf gemacht werden, da das Verfahren schon seit Jahren laufe. (vbr)