US-Bürgerrechtler verlangen Ermittlungen gegen AOL

Nach der Veröffentlichung von knapp 20 Millionen Suchanfragen soll die US-Handelsaufsicht den Internetprovider unter die Lupe nehmen, fordert die Eletronic Frontier Foundation.

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Die massive Datenschutzverletzung bei AOL hat nun juristische Konsequenzen. Die Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) haben die US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission dazu aufgefordert, die Hintergründe der Veröffentlichung der Suchanfragen von rund 650.000 Kunden im internen AOL-Angebot aus drei Monaten aufzuklären. Am vorvorigen Sonntag war bekannt geworden, dass der Internetprovider die 19 Millionen Suchanfragen für Forschungszwecke in einem Wiki für jedermann zur Verfügung gestellt hatte.

Zwar hat AOL die Datei kurz darauf entfernt, doch scheinen zumindest Auszüge daraus noch immer im Internet zu kursieren. Darauf verweist auch die EFF. Die Daten seien zwar nicht zusammen mit den so genannten Screen Names der Nutzer veröffentlicht worden, doch könnten die Suchanfragen wegen der eindeutig vergebenen ID-Nummern gruppiert und – zunächst – anonymen Nutzern zugeordnet werden. Da die AOL-Kunden oft nach ihren eigenen Namen oder anderen Begriffen, die ihre engere Umgebung betreffen, gesucht hätten, könnten die Suchanfragen oft auf die Nutzer zurückgeführt werden. Beispiele von identifizierbaren Suchanfragen hat die EFF nach eigenen Angaben der FTC zugeschickt.

Die EFF fordert die FTC dazu auf, bei AOL für Besserungen beim Datenschutz zu sorgen und dafür, dass AOL das gesamte Schadensausmaß eingesteht und die betroffenen AOL-Kunden über die Veröffentlichung ihrer Daten informiert. Das dürfte laut US-Medienberichten schwierig sein, denn AOL hat nach eigenen Angaben keine Liste der betroffenen Kunden.

Nach den Vorstellungen der Bürgerrechtler sollten außer den "absolut notwendigen" keine weiteren Daten vorrätig gehalten werden. AOL soll den Schaden, den das Unternehmen angerichtet hat, beseitigen. Doch EFF-Anwalt Kevin Bankston meint, AOL sei kein Einzelfall. Er hofft, der US-Kongress werde sich nach diesem Vorfall des Problems annehmen. Vorige Woche hatte bereits der Repräsentantenhausabgeordnete Ed Markey auf sein Gesetzesvorhaben hingewiesen.

In einer vom Wall Street Journal initiierten, per E-Mail geführten Diskussion mit Bankston warnt Markham C. Erickson von der Lobbyvereinigung NetCoalition, die die Interessen von Suchmaschinenanbietern vertritt, vor übereilten legislativen Schritten und übermäßiger Regulierung. Die Suchanfragen würden ausschließlich für interne Zwecke gespeichert. Wenn die Nutzer auf einer Löschung der Suchanfragendaten bestünden, müssten sie auch in Kauf nehmen, dass die Suchtechniken nicht weiterentwickelt werden könnten.

Bankston argumentiert, die Nutzer wüssten zu wenig über die Funktionsweise und die datenschutzrechtlichen Konsequenzen der Benutzung von Suchmaschinen. So könnten sie sich nicht den ihnen am ehesten nach datenschutzrechtlichen Aspekten passenden Anbieter aussuchen, der Markt könne hier seine Kräfte nicht entfalten. Erickson meint hingegen, die US-amerikanische Internetwirtschaft sei durch ihre Innovationen mehr als jeder Konkurrent auf der Welt in der Lage, auf die Erwartungen und Nachfragen der Nutzer einzugehen. Hier hätten sehr wohl Marktkräfte gearbeitet. (anw)